Bahn beantragt beim ArbG Chemnitz Einstweilige Verfügungen gegen Lokführer-Streik

Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den für Freitag geplanten Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor.

Mehrere Tochterunternehmen der Bahn reichten beim AG Chemnitz Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen die Arbeitsniederlegungen im Nahverkehr ein. Darüber entschieden werde frühestens am Donnerstag, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Noch sei nicht klar, ob es eine mündliche Verhandlung geben werde. Die GDL hatte gestern einen bundesweiten Streik im Personen und im Güterverkehr angekündigt. Sie fordert weiterhin einen eigenständigen Tarifvertrag für die Lokführer und deutlich höhere Löhne.

Bundesverkehrsminister Tiefensee rief Unternehmen und Gewerkschaft zu neuen Verhandlungen auf und warnte vor den volkswirtschaftlichen Schäden eines Streiks.

Quelle: Dradio vom 02.10.2007

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Themen: Rechtsprechung , Deutsche Bahn , Dradio , Gdl

Erschienen 3. Oktober 2007 auf http://log.handakte.de/.

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