BAG: Zur Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag - Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06
am 15.06.2007 von Arbeitsrecht-Blog.de
Nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2007 kann nach der Arbeitsaufnahme als unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem schriftlichen Arbeitsvertrag eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG genügende Befristung vereinbart werden.
Die Parteien hatten vor Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags keine mündliche oder konkludente Befristungsabrede getroffen.
Hiervon, so die Pressemitteilung des BAG, seien Fälle zu unterscheiden, in denen nicht lediglich eine bereits zuvor (mündlich oder konkludent) formunwirksam vereinbarte Befristung schriftlich niedergelegt wird. „Halten die Vertragsparteien die Befristungsabrede nach Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fest, liegt darin regelmäßig keine eigenständige Befristungsabrede über die nachträgliche Befristung des unbefristet entstandenen Arbeitsverhältnisses, sondern nur die befristungsrechtlich bedeutungslose Wiedergabe des bereits mündlich Vereinbarten.“ Im Klartext: Die Befristung ist auch dann …
Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages
Recht und Alltag / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Ar…
BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis
Rechtblog / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung …
Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…
Das Bundesarbeitsgericht zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags
recht verständlich / Der 7. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses fortentwickelt. Es stand ein Fall zur Entscheidung, in dem ein Arzt zur Weiterbildung, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn A, geklagt hatte. Er…
Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag nur in Schriftform
LohnPraxis-Weblog / Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag, ist dieser unwirksam, denn nach § 14 Absatz 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist eine Befristung nur in Schriftform g&…
Schriftformerfordernis beim befristeten Arbeitsvertrag
Recht und Gesetz / Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gem…
Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung
JuracityBlog / Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung erm…
Schriftform bei der Befristung nach § 14 TzBfG - BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 514/05 zum befristeten Arbeitsvertrag
JuracityBlog / Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass der Arbeitgeber ein von ihm unterzeichnetes Exemplar dem Arbeitnehmer zusendet und dieser den Vertrag mit dem Hinweis: “Bin einverstanden” ebenfalls mit sei…
Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung
Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…
Befristung reine Formsache fragt die “Welt am Sonntag” Rechtsanwalt von Hopffgarten
JuracityBlog / Jeder fünfte Arbeitnehmer besitzt einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Doch nicht immer wurden die formalen Kriterien bei der Unterzeichnung eingehalten, berichtet die Welt am Sonntag. Im Artikel zum BAG-Urteil vom 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Jurac…
Bundesarbeitsgericht erneut zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags
recht verständlich / Wenn ein Arbeitsvertrag wirksam befristet werden soll, dann muss dies schriftlich geschehen. So steht es im § 14 Abs. 4 TzBfG : „(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.” Wenn nun also die Befris…
BAG: Befristung des Arbeitsvertrags - Schriftform
Rechtblog / Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift…
Mündliche Befristung ist unwirksam
Handakte WebLAWg / Eine nur mündlich vereinbarte Befristung eines Arbeitsvertrages ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden. Das Gericht hat damit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt. Nach dem Urteil wirk…
Arbeitsvertrag und Befristung: Infos von RA Felser auf Bild.T-Online.de
JuracityBlog / Der Aufhänger zum Interview mit Bild.T-Online war ein neues Entfristungsurteil des Bundesarbeitsgerichts (wir berichteten), erstritten zugunsten von Auszubildenden im öffentlichen Dienst durch Rechtsanwalt (more...)…
Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…
Befristung des Arbeitsvertrages: Locker bleiben bei der Schriftform?
JuracityBlog / Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.07.2006 zur Schriftform bei der Befristung eines Arbeitsvertrages (JuracityBlog berichtete) erläutert Marcus Preu in einem Artikel in der Welt am Sonntag. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsre…
