BAG: Zur Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten
am 25.04.2006 von Anwalt bloggt
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 in dem Verfahren 9 AZR 610/05 können vorformulierte Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam sein.
Der Beklagte war bei der Klägerin, einem technischen Überwachungsverein, beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag war vereinbart, dass er nach Abschluss einer entsprechenden Ausbildung als amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnissen für den Kraftfahrzeugverkehr eingesetzt werden sollte. Der Arbeitsvertrag enthielt unter anderem folgende Klausel:
“Die voraussichtlichen Ausbildungskosten werden ca. 15.000 DM betragen. Sie gelten für die Dauer von zwei Jahren ab dem Ausbildungsende als Vorschuss. Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit beendet, verpflichtet sich der Mitarbeiter, den Betrag, der nach abgeschlossener Ausbildung genau ermittelt und dem Mitarbeiter gesondert mitgeteilt wird, anteilig zurückzuzahlen. Dabei wird für jeden Monat 1/24 verrechnet.”
Der Beklagte schloss seine Ausbildung im August 2002 erfolgreich ab. Im Mai 2003 kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 30.06.2003. Daraufhin forderte die Klägerin von ihm die Ausbildungskosten i.H.v. 5.028,93 € zurück.
Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten die Klage abgewiesen.
Die Revision der Klägerin blieb erfolglos, weil die vorformulierte Rückzahlungsklausel zu weitgehend war.
Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber …
Liebe Leser, wer kann mir weiterhelfen? Im Mai 2005 habe ich mich dazu entschlossen, als Freiberufler (HGB 84)für eine Versicherung tätig zu werden. Voraussetzung hierfür war die Ausbildung zum Versicherungsfachmann, die sich aus einem Grundlagenseminar (produktspezifisch)und darauf folgend einem Prüfungsvorbereitungsseminar (IHK)zusammensetzt. - Da ich aus Sicht der Gesellschaft nicht produktiv genug war, wurde ich auch nicht zur Prüfungsvorbereitung zugelassen. Im Juli 2007 habe ich dann meinen Vertretungsvertrag gekündigt. Mit sofortiger Wirkung wurden mir meine noch laufenden Provisionen nicht mehr ausgezahlt.(Anspruch?) Zudem fordert die Gesellschaft noch die Ausbildungskosten i.H.v. € 2.700,-- von mir zurück. Trotz diverser Schreiben und Hinweis auf das Urteil des BAG vom 11.04.2006 hat die Versicherung Ihre vermeitliche Forderung an das Inkasso weitergeleitet. Welche Möglichkeiten habe ich, diese Forderung abzuwenden und meine offenen Provisionen einzufordern. Wem erging es ähnlich und wer kann mir in dieser Gelegenheit weiterhelfen? LG KUB
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