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BAG: Zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern – Minderleister - Urt. v. 17.01.2008, Az. 2 AZR 536/06

am 28.02.2008 von Arbeitsrecht-Blog.de

Nach § 1 Abs. 2 KSchG kann die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet.
Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet.
Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft.
In dem vom BAG nunmehr entschiedenen Fall war die Klägerin seit 1995 in dem Versandkaufhaus der Beklagten als Lager- und Versandarbeiterin beschäftigt. Sie ist im „Sorter-Versand“ eingesetzt, wo Warensendungen auf der Grundlage der Kundenbestellungen fertig gestellt werden. Nach den Feststellungen der Beklagten wiesen die von der Klägerin gepackten Sendungen über einen längeren Zeitraum hinweg zumindest ca. dreimal so viele Packfehler auf wie dies der durchschnittlichen Fehlerquote an vergleichbaren Arbeitsplätzen entsprach.
Nachdem zwei Abmahnungen und weitere Maßnahmen der Beklagten die Fehlerquote der Klägerin nicht nachhaltig gesenkt hatten, kündigte die Beklagte der Klägerin fristgerecht wegen qualitativer Minderleistung. Die Klägerin hat mit ihrer Kündigungsschutzklage ua. geltend gemacht, angesichts der Gesamtzahl der von ihr gepackten Pakete falle die ihr angelastete Fehlerquote nicht ins Gewicht. Die Beklagte hat demgegenüber unter Darlegung der Packfehler im Einzelnen darauf hingewiesen, die von der …

Zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern

Recht und Alltag / Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arb…

BAG: Kündigung wegen mangelnder Arbeitsleistung ?

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Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern

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Unterdurchnittliche Arbeit - Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer

andreas-buschmann.net / Wann darf ein Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung die Kündigung erhalten? Dies klärte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 667/02) am Beispiel eines Arbeitnehmers, der die betriebliche Durchschnittsleistung um 40 - 50 % unterschritt. Das Probl…

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Zusammenlegung von Niederlassungen und Sozialauswahl

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