BAG zur Geltung des BAT für Fremdsprachen-Lek
am 25.06.2004 von http://blog.staatsrecht.info
BAG zur Geltung des BAT für Fremdsprachen-Lektoren an Hochschulen
Und wenn ich schon dabei bin: Auch das BAG hat es in jüngster Zeit versäumt, einen Vorlagebeschluss zu fassen. Konkret ging es um die Frage, ob es zulässig ist, Fremdsprachen-Lektoren vom Anwendungsbereich des BAT auszuschliessen (§ 3 lit. g BAT). Für die Betroffenen führt dies unter anderem deshalb zu einer Schlechterstellung, weil sie keine Ansprüche auf die im Öffentlichen Dienst übliche zusätzliche Altersversorgung, die Anwendung des im Verhältnis zum Altersteilzeit-Gesetz für sie günstigeren Altersteilzeit-Tarifvertrages oder den so genannten Bewährungsaufstieg nach 15 Dienstjahren haben. Damit erscheinen die Lektoren, die angesichts der fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung für die Hochschulen unverzichtbar sind, in gewisser Weise als Lohnsklaven der Wissenschaft (Teil 1/Teil 2).
Der 4. Senat des BAG hatte schon früher die Auffassung vertreten, dass der Ausschluss der Lektoren durch die Koalitionsfreiheit gem. Art. 9 III GG gedeckt ist. Nun ist auch der 6. Senat des Gerichts dieser Auffassung gefolgt. Angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Fremdsprachenlektoren aus dem Ausland stammt und von diesen wiederum die meisten aus den EU-Mitgliedstaaten, stellt sich allerdings die Frage, ob die Regelungen des BAT mit dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar sind. Mag die Differenzierung früher noch dadurch gerechtfertigt gewesen sein, dass die überwiegende Zahl der Lektoren befristet beschäftigt war, hat …
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