BAG: Der Wind dreht sich im Verfahren „Emmely“ – Kommentar

Das BAG hat im Fall „Emmely“ die fristlose Kündigung als nicht gerechtfertigt angesehen. War noch vor dem Termin in den Medien eine tendenzielle Änderung der lange zugunsten der Klägerin eingenommenen medialen Position wahrzunehmen, in der auch Widersprüche und ihr Fehlverhalten einschlässlich haltloser Verdächtigung unbescholtener Kollegen dargelegt wurden, ist nun aber nicht – wie die Fahne mancher Presseberichte sich nun wieder anders mit der Parole des „Sieges“ der E. in den Wind dreht – dieses Urteil so zu verstehen, als habe es die Klägerin völlig rehabilitiert und Bagatelldelikten den Boden für Kündigungen entzogen. Von einer „erheblichen Pflichtwidrigkeit“ ist bein BAG im fall Emmely nämlich in gleicher Weise die Rede, wie es betragsmässigen Bagatellgrenzen eine klare Absage erteilte. Dass das BAG dennoch bei der erheblichen Pflichtwidrigkeit der Notwendigkeit einer Abmahnung anstelle der fristlosen Kündigung den Vorrang zumass, liegt nur daran, da…

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Themen: Medien , Rechtsprechung , Anwalt , Kündigung , Arbeitsgericht , Bundesarbeitsgericht , Verfassungsbeschwerde , Bag , Berichterstattung , Rede , Fristlose Kündigung , Kassiererin , Beweis , Verdachtskündigung , Barbara E. , Tic Tic Tic , Mündliche Verhandlung , 130 Cent , Bag AZ 2 Azr 541/09 , Pfandbon-urteil
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 10. Juni 2010 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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