BAG: Wieder einmal Kündigung wegen Interet-Surfens während der Arbeitszeit
am 31.05.2007 von arbeitsrechtblogIn seinem heutigen Urteil in der Sache 2 AZR 200/06 hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) wieder einmal mit der Frage der Rechtfertigung einer Kündigung wegen Internet-Surfens während der Arbeitszeit befasst und dazu ausgeführt:Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im Betrieb nicht untersagt ist, kann sie eine solche erhebliche Pflichtverletzung darstellen und den Arbeitgeber zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen. Ob sie das …
BAG: Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt. Auch wenn die private Nutzung des Internets im …
Verhaltensbedingte Kündigung für Internet-Nutzung während der Arbeitszeit - ohne Abmahnung
andreas-buschmann.net / Wann rechtfertigt das Surfen im Internet während der Arbeitszeit die verhaltensbedingte Kündigung? Dies war vor allem unklar, wenn der Arbeitgeber im Betrieb keine ausdrücklichen Regeln zur privaten Internet-Nutzung aufgestellt hat. Da…
BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit
JuracityBlog / Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtss…
Bundesarbeitsgericht: Internet - Pornographie am Arbeitsplatz ist nicht so schlimm
Selzers Law / Das Bundesarbeitsgeicht musste sich in einer aktuellen Entscheidung ein weiteres Mal mit einer Kündigung wegen exzessiven Surfens am Arbeitsplatz auseinandersetzen:"Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nach § 1 Abs. 2 KSch…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Rechtblog / BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz): Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn de…
BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Das gilt …
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesarbeitsgericht entschied in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007 AZ: 2 AZR 200/06), daß es zulässig ist, einen Mitarbeiter zu kündigen ist, der während der Arbeitszeit übermäßig im Inter…
Kündigung wegen Internet- und Computernutzung
Law-Blog / In der Rechtsprechung taucht immer wieder die Frage auf, ob die Privatnutzung des zur dienstlichen Nutzung überlassenen Computers und des Internets einen Kündigungsgrund darstellen kann. Soweit die Privatnutzung vom Arbeitgeber ausdrü…
BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…
BAG: Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt, das Ar…
Arbeitsrecht: Streitpunkt private Internetnutzung
LohnPraxis-Weblog / Viele Unternehmen verbieten es ihren Mitarbeitern von vornherein vertraglich, privat im Internet zu surfen. Doch auch wenn Sie einem Arbeitnehmer die private Nutzung nicht untersagt haben, können Sie ihn dafür unter Umständen ohne Abma…
Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer
Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss / Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer zeitlich intensiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen P…
