BAG: Weihnachtsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Eine gekündigte Arbeitnehmerin meinte, ihr stehe noch Weihnachtsgeld zu, das mit dem Novemberlohn gezahlt werden sollte. Im Arbeitsvertrag stand allerdings, dass der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt sei. Der Arbeitgeber hatte im November gekündigt, die Kündigungsfrist endete im Dezember.

Arbeitsgericht und auch Landesarbeitsgericht haben der Klage der Arbeitnehmerin stattgegeben. Auf die Revision des Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann nämlich vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist.

Ob die Zahlung einer Sonderzuwendung unter die Bedingung des ungekündigten Bestehens des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt gestellt werden kann, ist abhängig von dem mit der Zuwendung verfolgten Zweck. Knüpft die Zahlung – wie vorliegend – nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an, ist eine entsprechende Klausel mit der gesetzlichen Grundkonzeption de…

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Themen: Kündigung , Bundesarbeitsgericht , Weihnachtsgeld , Agb , Sonderzuwendung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://www.mitfugundrecht.de.

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