BAG: Verringerung der Arbeitszeit
am 09.07.2008 von Rechtblog
Der Arbeitnehmer kann sein Angebot auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 8 Abs. 2 TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Er unterbreitet damit ein einheitliches Vertragsangebot. Der Arbeitnehmer darf auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 Abs. 3 TzBfG seinen Verteilungswunsch erstmals äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden.
Die Klägerin ist seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten als Rechtsanwaltsfachangestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden beschäftigt. Nachdem die Parteien ihren Wunsch auf Verringerung der Arbeitszeit erörtert hatten, beantragte sie im Januar 2006 eine Verringerung der Arbeitszeit auf 33 Stunden bei einer Verteilung von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Das lehnte die Beklagte mit Schreiben vom 16. Januar 2006 ab. Mit ihrer beim Arbeitsgericht erhobenen Klage hat sie eine entsprechende Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit geltend gemacht. Im Verlaufe des Prozesses hat sie ihren Verteilungswunsch mehrfach geändert.
Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Neunte Senat hat das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts wiederhergestellt. Die Klägerin durfte ihren Verteilungswunsch nicht mehr im Prozess ändern. Ihr verbleibt …
BAG: Verteilungswunsch bei Verringerung der Arbeitszeit bindend
anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht - 9 AZR 514/07 - hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetzes seine Arbeitszeit verringern will und einen einen Verteilungswunsch bezüglich der Arbeitszeit äußert dieser bindend ist …
BAG: Gesetzlicher Teilzeitanspruch und Betriebsvereinbarung
anwalt-kiel.com / Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden - 9 AZR 313/07, dass der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit aus § 8 TzBfG durch eine Betriebsvereinbarung nicht zeitlich begrenzt werden kann. Arbeitnehmer…
Teilzeitwunsch und Grenzen in einer Betriebsvereinbarung
JuracityBlog / Arbeitnehmer haben nach § 8 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung ihrer Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen. Aus einer erzwingbaren…
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
Recht und Alltag / § 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher…
Arbeitsrecht: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesarbeitsgericht hat erstmals in einem für die Praxis bedeutsamen Urteil vom 15. August 2006 (15.10.2006 - 9 AZR 8/06 -) klargestellt, dass sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht nur ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit…
Teilzeitbeschäftigte haben Rechtsanspruch auf Verlängerung
JuracityBlog / denn § 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatze…
Schwerbehinderte Menschen und Mehrarbeit
Recht und Alltag / Schwerbehinderte Beschäftigte sind auf ihr Verlangen hin von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede über 8 Stunden hinaus gehende werktägliche Arbeitszeit; als solche gilt auch Bereitschaftsdienst. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seine…
