Verlängerung der Elternzeit
Arbeitsrecht | 26. November 2011 — Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gegenüber dem…
1. Arbeitnehmer, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen gegenüber dem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. (§ 16 I 1 BEEG) 2. Eine damit festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer gemäß § 16 III 1 BEEG nur verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt. 3. Der Arbeitgeber muss nach billigem Ermessen entsprechend § 315 III BGB entscheiden, ob er der Verlängerung der Elternzeit zustimmt. BAG 18.10.2011 – 9 AZR 315/10 - Der Fall / Pressemitteilung des BAG “Die Klägerin war seit 2005 bei der Beklagten als Arbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Am 3.1.2008 bekam sie ihr 5.Kind und nahm deshalb bis 2. Januar 2009 Elternzeit in Anspruch. Mit Schreiben vom 8.12.2008 bat sie die Beklagte erfolglos, der Verlängerung ihrer Elternzeit um ein weiteres Jahr zuzustimmen. Sie berief sich auf ihren Gesundheitszustand. Nachdem die Klägerin ab dem 5.1.2009 ihre Arbeit nicht wieder aufnahm, erteilte ihr die Beklagte eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens.”
Die Klägerin war vor dem BAG erfolgreich; die Berufungsentscheidung des LAG wurde…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Oktober 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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Rechtslupe | 21. Oktober 2011 — Für die Inanspruchnahme der Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz1 BEEG sind die Arbeitnehmer verpflichtet, gegenüber dem Arbeitgebe…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 2. November 2011 — Es kommt in der Praxis häufiger vor, dass der Arbeitnehmer – nach der Beantragung der Elternzeit - diese verlängern möchte. Die…
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Kanzlei.Schuck. | 3. November 2011 — 1. Form §16 I 6 BEEG Die Elternzeit setzt gemäß §16 I 1 BEEG formal ein einseitiges schriftliches Verlangen der Arbeitnehmeri…
rechtsanwalt-karlsruhe.com | 18. August 2008 — Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer nimmt 2 Jahre Elternzeit in Anspruch und beantragt zugleich bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit…
LohnPraxis-Weblog | 1. November 2011 — Beschäftigte, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen ihrem Arbeitgeber mitteilen, in welchen Zeiträumen die Freistell…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 28. Juni 2009 — Die in Anspruch genommene Elternzeit kann durch die Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet wer…
JuracityBlog | 24. März 2010 — Teilzeit während der Elternzeit ist relativ leicht zu erreichen, weil der Arbeitgeber häufig noch keine Lösung für den Ausfall …