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BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

am 01.03.2008 von Rechtblog

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Eine Verlängerung liegt nicht vor, wenn die Parteien in einem Folgevertrag auf die Vereinbarung eines im Ausgangsvertrag enthaltenen Kündigungsrechts nach § 15 Abs. 3 TzBfG absehen. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 14 Abs. 2 TzBfG entschieden.
Die Parteien schlossen am 1. August 2004 einen zunächst bis zum 31. Dezember 2004 befristeten Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit sie durch eine am 30. November 2004 abgeschlossene Vereinbarung bis zum 30. Juni 2005 verlängerten. Im Juni 2005 schlossen die Parteien einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2005. In diesem Vertrag haben die Parteien keine beiderseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, während ein solches Kündigungsrecht im Ausgangsvertrag enthalten war.
Die Revision des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts war erfolgreich. …

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, d…

BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iS…

BAG: Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Rechtblog / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

kielanwalt.de / Zu den Voraussetzungen der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. August 2006 (Az.: 7 AZR 12/06) geäußert: “Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist …

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG oder Abschluss eines neuen befristeten Vertrags?

www.unternehmensjurist.de / Bei der Verlängerung eines nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristeten Arbeitsvertrages muss der Arbeitgeber darauf achten, ob und unter welchen Umständen eine Veränderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitsvertrages vorgenommen wird. Der Arbeitgebe…

Keine wirksame Befristung bei geänderten Arbeitsbedingungen

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage einer wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses zu befassen. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags ohne Sachgr…

Arbeitsvertrag: Gefährliche Verlängerung

Handakte WebLAWg / Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist höchstens die dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung erlangt man aber nur, wenn man einige Voraus…

BAG zum Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Urteil v. 11.07.2007 Az.: 7 AZR 501/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass schon in der Ablehnung eines Wunsches auf einvernehmliche Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses regelmäßig ein Widerspruch iSd. § 15 Abs. 5 TzBfG gegen die Fortsetzung des…

Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion des § 15 Abs.5 TzBfG - BAG Urteil vom 11.07.2007, Az.: 7 AZR 501/06

BS&P Balan Stockmann & Partner - Rechtsanwälte - Jena / Nach § 15 Abs.5 Teilzeitbeschäftigungsförderungsgesetz (TzBfG) verlängert sich ein befristetes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nach Ablauf der Befristung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird, es sei denn der Arbeitgeber w…

Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…

Haushaltsbefristung nach dem TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…

Haushaltsbefristung nach dem TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Rechtblog / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung…

Das Bundesarbeitsgericht zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags

recht verständlich / Der 7. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses fortentwickelt. Es stand ein Fall zur Entscheidung, in dem ein Arzt zur Weiterbildung, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn A, geklagt hatte. Er…

BAG zur Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

Law-Blog / Was tun, wenn ein zunächst ohne Sachgrund befristeter Arbeitsvertrag (§ 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG) über den ersten Befristungszeitraum hinaus durch erneute Befristung verlängert werden soll, die Parteien jedoch eine leichte Modifikation der Hauptleist…

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Kiefer Paulsen und Kollegen Rechtsanwälte, Steuerberater

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