BAG verhandelt “Emmely”-Kündigung am 10. Juni 2010

Wie in mehreren Presseveröffentlichungen übereinstimmend berichtet wird, hat das Bundesarbeitsgericht den Verhandlungstermin im notorischen Emmely-Verfahren (das ist die zu Unrecht so bezeichnete “Bagatellkündigung” einer Kassiererin wegen entwendeter Pfandbons im Wert von 1,30 EUR) angesetzt.

[Einwand der inneren Stimme des Autors: Warum tue ich mir das eigentlich an? Als das Urteil zur Tarifeinheit anstand, das Millionen von Arbeitsverhältnissen betreffen wird, war kein S…. im Gerichtssaal. Bei Emmely wird das BAG aus allen Nähten platzen. Aber gut: Wir haben das Thema hier auch rauf und runter gekaut, also muss jetzt die Hype über einen absoluten Einzelfall weiter angeheizt werden. Wir spielen mit!]

Für eine politische Kontoverse ist der Fall allemal gut. Wir erinnern uns, welchen Verlauf das Drama - in 12 willkürlich identifizierten Einzelakten - nahm. Es ist auch die Geschichte des Duo Barbara E., aka Emmely, und ihres Anwaltes Benedikt Hoppmann, bis dato unbekannt und spät zur Anwaltschaft gestoßen. Beide entfachen eine beispiellose Marketingkampagne in eigener Sache:

Im Januar 2008 soll Frau E., die als Kassiererin einer großen Supermarktkette arbeitete, zwei Pfandbons an sich genommen haben. Über die Umstände herrscht Streit, die vor Gericht festgestellte Variante lautet ungefähr, ein Kunde habe diese liegenlassen, sie lagen daraufhin irgendwo im Büro herum, E. hat sie an sich genommen und für sich eingelöst. Wert der Bons: Die berühmten 1,30 EUR. Zunächst schöpft der Supermarkt aufgrund elektronischer Aufzeichnungen von Pfandguteinlösungen Verdacht und befragt E.; sie streitet ab, gibt - angeblich - zunächst an, die Bons habe ihre Tochter ihr zugesteckt, behauptet im Prozess aber, möglicherweise habe das eine Kollegin getan. E. bekommt die “Fristlose”. Das Arbeitsgericht entscheidet im August 2008 für die beklagte Arbeitgeberin. Es führt u.a. aus, wenn der Rechtsanwalt der Klägerin im Verfahren permanent darauf beharre, Verdachtskündigungen seien himmelschreiendes Unrecht, so sei das angesichts einer jahrzehntelangen - entgegenstehenden - Rechtsprechung des BAG keine konstruktive Haltung. Jedenfalls aber habe die Klägerin keine besonders positive Zukunftsprognose: Wer im Prozess stets darauf bestehe, dass ein “kleiner” Diebstahl nicht zu einer Kündigung führen dürfe, könne nicht glaubwürdig behaupten, künftig nehme er das Eigentum des Arbeitsgebers ernster. Zu diesem Zeitpunkt hat sich bereits ein “Solidaritätskomitee Emmely” gebildet. Angestachelt von den kontraproduktiven (aus prozessualer Sicht jedenfalls) öffentlichen Tiraden ihres Rechtsanwalts taucht dieses Komitee zu Verhandlungen auf, organisiert Treffen und Kundgebungen. Es geht nicht mehr um E. Am Pranger steht das angebliche Unrecht der Verdachtskündigung, bei der die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Die ersten Versuche in der Presse - seitens einer Reihe von Fachleuten - zu erklären, dass dies… » Vollständiger Artikel
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Themen: Bundesarbeitsgericht , Interessenabwägung , Reuter , Hype , Verdachtskündigung , Lag Berlin-brandenburg , Alltag IM Arbeitsrecht , Barbara E. , Bagatellgrenze

Erschienen 31. Januar 2010 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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