Verfall der Sondervergütung bei Langzeiterkrankung
Jus@Publicum | 14. März 2012 — Arbeitsgericht © Liz Collet click© Liz Collet Das Bundesarbeitsgericht wird sich (siehe Bericht hier) mit einem weitere…
click© Liz Collet
Das Bundesarbeitsgericht wird sich mit einem weiteren Fall von streitigen Sondervergütungen im Krankheitsfall, diesmal bei einer Langzeiterkrankung befassen. In diesem Fall ist ein Anspruch auf Zahlung der tariflichen Sondervergütung gemäß § 10 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Glaserhandwerk NRW (RTV) für das Jahr 2009 Streitgegenstand der Parteien. Die Tarifnorm verlangt u.a., dass der Arbeitnehmer dem Betrieb mindestens sechs Monate angehört.
Der Kläger steht seit 1983 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in einem Arbeitsverhältnis und ist seit dem Jahr 2007 arbeitsunfähig krank. Das Geltendmachungsschreiben des Klägers vom 5. Januar 2010 richtete sich nicht an die beklagte Arbeitgeberin, sondern an deren Rechtsvorgängerin, ist der Beklagten aber innerhalb der Ausschlussfrist zugegangen.
Mit seiner Klage macht der Klägerdie Zahlung der Sondervergütung geltend. Er gehöre dem Betrieb mindestens sechs Monate an und habe auch die Ausschlussfrist gewahrt. Die Beklagte müsse das an die Rechtsvorgängerin adressierte Schreiben gegen sich gelten lassen.
Die Beklagte wendet ein,
der Kläger habe dem Betrieb im Sinne der Tarifnorm nicht mehr angehört, weil er auf Dauer nicht mehr zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Lage gewesen sei und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe. Für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs sei es unerheblich, ob die Vergütung Entgelt-, Gratifikations- oder Mischcharakter besitze. Jedenfalls sei die etwaige Forderung nach der tariflichen Ausschlussfrist des § 12 RTV verfallen. Der Kläger habe seinen Anspruch nur gegenüber der Rechtsvorgängerin der Beklagten, nicht aber gegenüber der Beklagten selbst, rechtzeitig geltend gemacht.Nach Klageabweisung beim Arbeitsgericht gab das Landesarbeitsgericht dem Kläger recht. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision will die Beklagte die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils erreichen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mündliche Verhandlung und Entscheidung für diese Revision für 14. März 2012 terminiert.
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
Jus@Publicum | 14. März 2012 — Arbeitsgericht © Liz Collet click© Liz Collet Das Bundesarbeitsgericht wird sich (siehe Bericht hier) mit einem weitere…
beck-blog | 30. Juni 2010 — Nachdem es dem Gesetzgeber bislang nicht gelungen ist, die notwendigen Folgerungen aus dem "Kücükdeveci"-Urteil des EuGH…
Recht und Alltag | 16. Dezember 2005 — Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang …
kielanwalt.de | 2. Januar 2006 — Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang…
beck-blog | 31. Januar 2011 — Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des LAG Köln wegen Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes aufgehoben und b…
Arbeitsrecht | 18. Mai 2011 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehme…
Recht und Alltag | 22. September 2006 — Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschä…
Rechtslupe | 29. Juni 2009 — Der Anspruch des Arbeitnehmers, vom Arbeitgeber im Innenverhältnis von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt zu werden,…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 17. Mai 2011 — Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG legt der Arbeitgeber den Urlaub zeitlich fest. Die Erklärung eines Arbeitgebers, einen Arbeitnehme…
Anwalt bloggt | 3. Mai 2006 — Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die …
* Hoffentlich der längste Blogeintrag 2012 * Lasciate ogni speranza, voi ch'entrate! (Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung
Bildagentur Pitopia Bilddetails zum lizenzfreien Bild 1204311 Vertragsberatung von Liz Collet