BAG: verdachtsunabhängige Videoüberwachung am Arbeitsplatz unverhältnismäßig
am 03.07.2004 von Vertretbar Weblawg
Mit Beschluss vom 29.06.2004 hat das BAG festgestellt, dass die dauerhafte, verdachtsunabhängige Videoüberwachung der Belegschaft am Arbeitsplatz (hier: 650 Arbeitnehmer der Deutschen Post AG) einen unverhältnismäßigen, erheblichem Eingriff in das durch Art.2 Abs.1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer darstellt. Dies gilt jedenfalls bei einer Einsatzdauer der Kameraanlage von bis zu 50 Stunden wöchentlich, ohne dass für die Arbeitnehmer erkennbar ist, ob die Kameras laufen oder nicht (AZ: 1 ABR 21/03 - Pressemitteilung | Anwalt-Suchservice).
Einen Kommentar zur Entscheidung gibt es vom Kollegen Vetter. Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass sich der Beschluss …
Zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz
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Handakte WebLAWg / Dürfen Unternehmen ihre Angestellten mit Videoanlagen beobachten, womöglich sogar heimlich? Seit geraumer Zeit herrscht Verunsicherung: Das BAG (19 S. PDF)...…
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Zulässigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Schon mit seinem Beschluß vom 29.6.2004 (Az.: 1 ABR 21/03) hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte darstellen (Art. 2, Abs. 1…
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Heimliche Videoaufnahme als Beweismittel für Diebstahl in Flugzeug-Laderaum
Recht und Alltag / Einem Arbeitnehmer einer Flughafengesellschaft wurde gekündigt. Nach Behauptung der Arbeitgeberin im Kündigungsschutzprozess soll der Mitarbeiter im Laderaum eines Flugzeugs einer ausländischen Fluggesellschaft Koffer von Fluggästen geöffnet, de…
IM “Chef”: Bespitzelung am Arbeitsplatz
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