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BAG: Unterrichtungspflichten beim Betriebsübergang

am 14.12.2006 von http://www.arbeitsrechtblog.de

Nach § 613a Abs. 5 BGB muss ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang unterrichtet werden. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung des Widerspruchsrechts zu geben. Der von einem Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer muss dabei auch sorgfältig über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs informiert werden. Eine Unterrichtung, die den Arbeitnehmer nur fehlerhaft über die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Betriebsinhabers und über Verpflichtungen gem. § 613a Abs. 2 BGB informiert, ist nicht ordnungsgemäß. Eine nicht ordnungsgemässe …

BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Rechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Rechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Recht und Alltag / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

Zu den Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang

Recht und Alltag / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…

Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers

andreas-buschmann.net / Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer.  Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die  betroffenen Arb…

Schadensersatzpflicht des früheren Arbeitgebers bei unzureichender Unterrichtung über einen Betriebsübergang

Arbeitsrecht-Blog.de / Informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht oder unvollständig über einen Betriebsübergang (§ 613a Abs.5, 6 BGB), verletzt er seine Rechtspflichten. So entschied das LArbG Düsseldorf in einem Urteil vom 21.12.2006, Az. 5 Sa 927/06. Der Arb…

§ 613 a BGB: Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang kann verwirken

JuracityBlog / und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang wider…

Freitag der 13. für Arbeitgeber und Agfa. Mangelhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 5 BGB setzt Frist zum Widerspruch nicht in Gang!

JuracityBlog / Die Klägerin war fast 40 Jahre in einer Rehaklinik mit ca. 40 Mitarbeitern beschäftigt. Diese wurde zum 01.02.2004 an eine GmbH verkauft und ging kurz nach der Übernahme in die Insolvenz. Die Arbeitnehmer wurden darüber mit Schrei…

BAG: Kein Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang durch Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers

kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer na…

BAG: Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

Rechtblog / Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes, nicht aber das BetriebsgrundstÅ

LAG Köln zur Unterrichtung beim Betriebsübergang auf Agfa Photo

JuracityBlog / Juracity berichtete zu den bisher ergangenen Urteilen in Sachen Agfa Gevaert / Agfa Photo mehrfach. Jetzt hat auch das LAG Köln zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, dass die Unterrichtung fehlerhaft war und eine Verwirkung des Widerspruchsrec…

BAG: Individuell vereinbarte Änderung des Arbeitsvertrages nach Betriebsübergang ist wirksam - Urt. v. 07.11.2007, Az. 5 AZR 1007/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Nach § 613 a BGB tritt der Erwerber eines Betriebes oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Diese Bestimmung, so entschied am 07.11.2007 das BAG, hindert Arbeitnehmer…

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RA Henning Wüst

Ansichten, Einsichten und Aussichten rund ums Arbeitsrecht. Von Henning Wüst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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