BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
am 16.07.2006 von http://www.recht-blog.com
Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten.
Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübung des Widerspruchsrechts zu geben. Möglich ist zwar eine standardisierte Information, die aber eventuelle Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses erfassen muss; maßgebend ist der Bezug [...]
BAG: Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…
BAG: Unterrichtungspflichten beim Betriebsübergang
arbeitsrechtblog / Nach § 613a Abs. 5 BGB muss ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang unterrichtet werden. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage…
Zu den Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
Recht und Alltag / Nach § 613a Abs. 5 BGB ist ein Arbeitnehmer vom bisherigen Arbeitgeber oder vom neuen Betriebsinhaber über einen Betriebsübergang zu unterrichten. Die Unterrichtung dient dazu, dem betroffenen Arbeitnehmer eine ausreichende Wissensgrundlage für d…
Unterrichtungspflichten bei einem Betriebsübergang
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Betriebsübergang mit Insolvenz des neuen Arbeitgebers - Haftung des alten Arbeitgebers
andreas-buschmann.net / Überträgt ein Arbeitgeber einen Betriebe oder Betriebsteil auf einen anderen Betriebsinhaber, wird das Erwerberunternehmen gesetzlich Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmer. Wenn der neue Arbeitgeber insolvent wird, sind die betroffenen Arb…
Fristen bei Betriebsübergang
Handakte WebLAWg / Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG München setzt die unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer keine Widerspruchsfrist in Gang. Bei einem Betriebsübergang ist der Arbeitgeber verpflich…
Kein Betriebsübergang bei Erwerb von Betriebsmitteln durch mehrere Unternehmen - BAG, Urteil vom 26. Juli 2007, Az. 8 AZR 769/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbetsgerichts setzt ein Betriebsübergang voraus, dass die Identität des übernommenen Betriebes oder Betriebsteiles gewahrt bleibt. Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines von ei…
BAG: Kein Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang durch Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers
kielanwalt.de / Pressestelle Bundesarbeitsgericht: “Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer na…
Zum Anspruch auf Schadensersatz bei unzulänglicher Unterrichtung bei einem Betriebsübergang
Recht und Alltag / Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes, nicht aber das Betriebs…
§ 613 a BGB: Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang kann verwirken
JuracityBlog / und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang wider…
Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang wirkt auch gegenüber Betriebsübernehmer
Recht und Alltag / Der Betriebsveräußerer, der ein Arbeitsverhältnis vor dem Betriebsübergang gekündigt hat, bleibt trotz des Betriebsübergangs Beklagter in dem Kündigungsrechtsstreit, den der Arbeitnehmer gegen ihn angestrengt hat. Obwohl nach § 613a Abs. 1 BG…
Kein Betriebsübergang bei Gesellschafterwechsel einer KG
www.unternehmensjurist.de / ... Ein Betriebsübergang im Sinn von § 613a BGB setzt voraus, dass ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs oder eines Betriebsteils unter Wahrung der Identität fortführt. Hieran fehlt es, wenn lediglich die Gesellschafter…
