BAG Termin 24.3.2011: Personenbedingte Kündigung bei langjähriger Haftstrafe?

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Mit der Frage, ob ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis auf personenbedingte Gründe gestützt kündigen kann, wenn der Arbeitnehmer zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde oder ob und wie lange er die haftbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers bis zu dessen Erlangung eines etwaigen Freigängerstatus überbrücken muss, hat sich der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts zu befassen (BAG – 2 AZR 790/09 – ). Für das Verfahren ist Termin für 24.3.2011 anberaumt, dem folgender Sachverhalt zugrundeliegt:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung.

Der Kläger ist bei der Beklagten, einem Unternehmen der Automobilindustrie, seit 1992 als Industriemechaniker beschäftigt. Er befand sich seit 12. November 2006 in Untersuchungshaft. Durch Urteil des Landgerichts B. vom 8. Mai 2007 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Im Vollzugsplan ist der 7. April 2013 als Strafende vorgesehen. Die Möglichkeit eines offenen Vollzugs war zunächst nicht vorgesehen, sollte aber erstmals im Dezember 2008 geprüft werden.

Die Beklagte besetzte den Arbeitsplatz des Klägers mit einem anderen Mitarbeiter und kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers nach Beteiligung des Betriebsrats mit Schreiben vom 8. Februar 2008 zum 8. April 2008. Gegen diese Kündigung wendet sich der Kläger mit der von ihm erhobenen Kündigungsschutzklage mit der Begründung, die Beklagte sei verpflichtet, die Zeit seiner haftbedingten Abwesenheit zu überbrücken, bis er den Freigängerstatus erlangt habe. Die Größe ihres Unternehmens lasse dies ohne weiteres zu.

Die Beklagte wendet ein, mit der langjährigen Haftstrafe sei das Arbei…

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Themen: Kündigung , Bundesarbeitsgericht , Freiheitsstrafe , Personenbedingte Kündigung , Arbeitsverhältnis , Kündigungsschutzklage , Mündliche Verhandlung , Lag Niedersachsen , Personenbedingt , Bag - 2 Azr 790/09 , Befristete Beschäftigung , Befristungsgründe , Freigängerstatus , Lag Niedersachsen Urteil Vom 27. Mai 2009 - 2 SA 1261/08 , Langjährige Haftstrafe , Sachgrundlose Befristete Beschäftigung , Urteil Vom 27. Mai 2009 - 2 SA 1261/08 -

Erschienen 21. März 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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