Jede Firma muss bei Neubesetzung von Arbeitsplätzen Eignung für Schwerbehinderte prüfen
Rechthaber | 4. Februar 2012 — Wollen Arbeitgeber freie Arbeitsplätze besetzen, sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die Arbeitsplätze mit arbeitslosen schwerb…
Behinderte Stellenbewerber können Anspruch auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung geltend machen, falls der Arbeitgeber nicht geprüft hat, ob die Stelle auch für Schwerbehinderte geeignet ist. Denn wird die Prüfung versäumt, ist dies ein Indiz für eine unzulässige Benachteiligung behinderter Menschen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag, 13.10.2011, in Erfurt (AZ: 8 AZR 608/10). Gleiches könne gelten, wenn der Arbeitgeber frei gewordene Stellen nicht der Arbeitsagentur gemeldet hat, so der 8. Zivilsenat.
Anlass des Rechtsstreits war die Klage eines arbeitslosen schwerbehinderten Diplom-Betriebswirts aus Baden-Württemberg. Der heute 47-jährige, mit einem Grad der Behinderung von 60 behinderte Mann hatte sich am 08.07.2009 bei einer Gemeinde im baden-württembergischen Landkreis Calw für eine zeitlich befristete Mutterschaftsvertretung in den Bereichen Personalwesen, Bauleitplanung, Liegenschaften und Ordnungsamt beworben.
In seinem Bewerbungsschreiben führte er wörtlich aus: „Durch meine Behinderung bin ich, insbesondere im Verwaltungsbereich, nicht eingeschränkt“.
Die Gemeinde stellte jedoch jemand anderes ein. Eine Prüfung, ob die Mutterschaftsvertretung auch für schwerbehinderte Bewerber geeignet ist, wurde nicht vorgenommen. Die Arbeitsagentur wurde über die freie Stelle nicht informiert und konnte daher keine behinderten Bewerber vorschlagen.
Der Stellenbewerber wertete dies als Indiz für eine Diskriminierung aufgrund seiner Behinderung und forderte als Entschädigung drei Monatsgehälter – knapp 6.700,00 €.
Der 8. Senat des BAG gab dem schwerbehinderten Stellenbewerber im Grundsatz recht. Öffentliche wie auch private Arbeitgeber hätten nach dem Gesetz eine Pr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. Oktober 2011 auf http://www.kanzlei-blaufelder.com.
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Arbeitsrecht | 26. November 2011 — Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arb…
beck-blog | 17. Oktober 2011 — Eigentlich gibt es im Gesetz keine Verpflichtung der Arbeitgeber, freie Stellen der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Eine …
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Rechtslupe | 17. Oktober 2011 — Es besteht eine Prüfpflicht seitens des Arbeitgebers, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden könn…
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