BAG: Skifahren ist bei angeblicher Gehirnhautentzündig genesungswidrig
am 24.09.2006 von http://blog.juracity.de
Ein Arbeitnehmer, der wegen einer Hirnhautentzündung (Meningoenzephalitis) arbeitsunfähig erkrankt ist, kann nicht gleichzeitig in Skiurlaub fahren (so das Bundesarbeitsgericht vom 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - das Urteil liegt jetzt im Volltext vor). Ein solches Verhalten ist genesungswidrig und berechtigt den Arbeitgeber zur ausserordentlichen, d.h.fristlosen Kündigung.
Pikanterweise war der gekündigte Mitarbeiter als ärztlicher Gutachter beim Medizinischen Dienst der …
Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit
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Kündigung: Häufige Erkrankungen dürfen im Rahmen der Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden
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Urlaub auch für freie Mitarbeiter
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Unkündbarkeit schützt vor Gehaltseinbusse nach Änderungskündigung nicht
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Fristlose Kündigung wegen Beleidigung im Internet
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