BAG: Zum Schadensersatz beim Prinzip der Bestenauslese
Jus@Publicum | 3. Dezember 2011 — Drin oder nicht drin im Bewerberpool zur Bestenauslese? Der 9. Senat des BAG verhandelt am heutigen 3. Dezember 2011 über die…
Drin oder nicht drin im Bewerberpool zur Bestenauslese?
Der 9. Senat des BAG verhandelt am 3. Dezember 2011 über die Frage eines Anspruches auf Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Prinzip der Bestenauslese bei der Einstellung und hierbei über die Frage eines zu berücksichtigenden Mitverschuldens durch verspätete Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz des Klägers gegen den Zweckverband der Sparkasse O. [BAG Az 9 AZR 411/10 ]
Der Kläger war beim Beklagten aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bis 9. September 2007 beschäftigt und bewarb sich am 27. Juni 2007 mit drei internen und mehreren externen Mitbewerbern um eine als Gruppenleiter Marktservice/Zahlungsverkehr ausgeschriebene Stelle. Der Beklagte lud den Kläger nicht zu Vorstellungsgesprächen ein und teilte ihm mit Schreiben vom 11. Juli 2007 mit, andere Bewerber entsprächen eher dem Anforderungsprofil. Am 3. August 2007 schloss der Beklagte mit dem externen Bewerber A. einen Arbeitsvertrag. Am 27. August 2007 beantragte der Kläger beim Arbeitsgericht erfolglos den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel der Besetzungssperre.
Der Kläger will im Hauptsacheverfahren feststellen lassen, dass der Beklagte ihm gegenüber zum Ersatz des durch die Einstellung des A. begründeten Schadens verpflichtet sei, da er für die Stelle genauso geeignet wie A., jedoch nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD bevorzugt zu berücksichtigen gewesen sei. Der Beklagte habe ihm mit dem Schreiben vom 11. Juli 2007 keine Möglichkeit gegeben, die unrichtige Auswahlentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ohne hinreichende Informationen sei ihm die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht zum…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. September 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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