BAG zum Schadensersatz wegen unrichtiger Arbeitgeberauskunft

Das BAG hat mit Urteil vom 4.5.2010 (9 AZR 184/09) seine Rechtsprechung zur Haftung des Arbeitgebers für Falschauskünfte gegenüber seinen Arbeitnehmern präzisiert. Zunächst stellt das BAG klar, daß den Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern die vertragliche Nebenpflicht trifft, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Verletze der Arbeitgeber diese Nebenpflicht schuldhaft, so könne der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die falsche Auskunft kausal zu einem Schaden geführt habe, der Nachteil also ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers nicht eingetreten wäre. Das müsse der Arbeitnehmer darlegen. Im konkreten Fall hatte das beklagte Land auf Nachfrage des Klägers vor Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags mitgeteilt, dass die Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen führe. Dennoch verweigerte das Land später den Bewährungsaufstieg. Das entsprach auch der tariflichen Rechtslage. Das BAG: "Wer nicht arbeitet, kann sich nicht be…

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Themen: Haftung , Bag , Auskunft

Erschienen 9. Mai 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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