BAG – pauschale Weihnachtsgeldklausel im Arbeitsvertrag bringt dem Arbeitgeber nicht viel!
BAG – pauschale Weihnachtsgeldklausel im bringt dem Arbeitgeber nicht viel!
Über die Zahlung von freut
sich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt das Weihnachtsgeld meist unter Vorbehalt, um zu verhindern, dass er sich über eine
„betriebliche Übung“ an die Zahlung bindet und er dann jedes Jahr Weihnachtsgeld zahlen muss. Viele Arbeitgeber meinen aber, dass die
Zahlung unter Vorbehalt schon dadurch vorliegt,dass im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer eine Klausel vorhanden ist, die allgemein
besagt, dass alle Gratifikationen und auch das Weihnachtsgeld unter Vorbehalt gezahlt werden. Das BAG hat sich damit beschäftigt und
diesen Klauseln – wenn ungenau formuliert – eine Absage erteilt.
Entscheidung des (BAG)
Das BAG hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem der Arbeitgeber mehrere Jahre (5 Jahre) vorbehaltlos Weihnachtsgeld an
seine Belegschaft zahlte. Um eine Bindung zu verhindern, hatte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag folgende Regelung aufgenommen:
„Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld,
Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher
jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.“
Der Arbeitgeber meinte nun, dass er zwar den Vorbehalt nicht ausdrücklich mit den Zahlungen erklärt habe, aber die im Arbeitsvertrag ja einen Vorbehalt enthält. Dem folgte das BAG
nicht!
Das BAG führte aus:
Die Revision des Klägers war vor dem Zehnten erfolgreich.
Zwar mag ein im Arbeitsvertrag klar und verständlich formulierter „Freiwilligkei…
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