BAG: Lohnzuschlag nur für gesetzliche Feiertage

Sehen Tarifverträge für die Arbeit an einem Feiertag einen Lohnzuschlag vor, gilt dies nur für gesetzliche Feiertage. Rein kirchliche Feiertage wie Ostersonntag und Pfingstsonntag begründen dagegen keine höhere tarifliche Entlohnung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch, 17.08.2011, verkündeten Urteil (AZ: 10 AZR 347/10).

Damit scheiterte ein Monteur aus Sachsen-Anhalt mit seiner Klage vor dem obersten Arbeitsgericht. Er wollte von seinem Arbeitgeber für die Arbeit an Oster- und Pfingstsonntagen weiterhin einen tariflichen Feiertagszuschlag in Höhe von 135 Prozent erhalten. Dabei berief sich der Monteur auf den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V). Die darin enthaltenen Regelungen sehen den Lohnzuschlag für “Feiertage” vor. Was jedoch genau als Feiertag gilt, wurde darin nicht ausgeführt.

Der Arbeitgeber hatte bis Ende 2007 den Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag noch gezahlt. Da diese kirchlichen Feiertage jedoch nach Landesrecht nicht als gesetzliche Feiertage gelten, wurde der Feiertagszuschlag ab 2008 nicht mehr gewährt. Stattdessen wurde nur ein Sonntagszuschlag von 25 Prozent gezahlt.

Der Monteur wollte aber auch für die Arbeit an den rein kirchlichen Feiertagen mehr Geld. Das Feiertagsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dürfe nicht zur Auslegung des TV-V herangezogen werden. Denn das Feiertagsgesetz gelte nur für das Land …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesarbeitsgericht , Tarifvertrag , Feiertag , Erfurt , Urteile Und Gesetze

Erschienen 18. August 2011 auf http://www.kanzlei-blaufelder.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Arbeitsrecht: Kein Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag in Sachsen-Anhalt

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 18. August 2011 — Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt tarifliche Feiertagszuschläge für Oster- un…

Tariflicher Feiertagszuschlag für Oster- und Pfingstsonntag

Rechtslupe | 19. August 2011 — Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen…

Feiertage, des einen Freud, des andern Leid

WK LEGAL Online Blog | 7. September 2011 — Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen…

Bloß kein altes Brot: Am Ostersonntag gibt’s vieles, aber keinen Feiertagszuschlag

Betriebsrat Blog | 29. März 2010 — Weil der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Arbeitnehmer, die einen tarifvertraglichen Anspruch auf Zuschläg…

Feiertagsplanung

RRef.de | 26. Dezember 2004 — Auch Referendare in der US-Station dürfen Feiertage einplanen - nur andere als die gewohnten. Zweite Feiertage an Weihnachten, Ost…

Outlook 2010 Tipp (6) Aufnahme Feiertage in den Kalender

Organisationsberatung Treysse | 18. März 2011 — Outlook Kalender und Feiertage Der Klient ruft an, ein Besprechungstermin wird von Ihnen auf den 22.04.2011 vorgeschlagen. Der K…

Feiertagszuschlag? Ist der Ostersonntag ein gesetzlicher Feiertag?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 22. März 2010 — Ist der Ostersonntag ein gesetzlicher Feiertag? - Arbeitsrecht BerlinRechtsanwalt Martin - Ob der Ostersonntag ein ges…

Reizthemen im Arbeitsrecht: Die Dienstreise an nationalen Feiertagen

WK LEGAL Online Blog | 18. Oktober 2010 — Regelmäßig kommt es zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu Konfliktsituationen, die nicht selten aus Unkenntnis, Duldung od…

Brückentage - und der (langsame) Untergang des christlichen Abendlandes ...

Die Rechtsanwäldin | 26. Mai 2010 — Frage: Bald ist ja schon wieder ein Donnerstag frei, kann ich dann den Freitag als "Brückentag"nehmen (und den Montag, dann habe…

Kein tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

Rechtslupe | 18. März 2010 — Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für gesetzliche Feiertage vor, haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Feiertagsz…