BAG: Kündigung wegen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit ist sozial ungerechtfertigt
am 24.01.2007 von http://blog.juracity.de
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 18.01.2007 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 731/05) eine personenbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, die mit dem Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers begründet wurde.
Der Kläger wurde bei der Beklagten seit mehr als 14 Jahren auf dem von ihr betriebenen Großflughafen als sog. “studentische Aushilfe” beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag hatten die Parteien unter anderem vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis unter der Beachtung der Sozialversicherungsfreiheit an den Nachweis eines Studiums gebunden sei und das Arbeitsverhältnis mit der Exmatrikulation des Klägers ende.
Nachdem die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sich im Jahr 2002 darauf verständigt hatten, die Versicherungsfreiheit bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern abzulehnen, wurde die Beklagte für die Beschäftigung des Klägers, der die Studiendauer überschritten hatte, zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge aufgefordert.
Die Beklagte war der Auffassung, dass durch den Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit die im Arbeitsvertrag vereinbarte auflösende Bedingung eingetreten und das Arbeitsverhältnis bereits aus diesem Grunde beendet sei. Die persönliche Eigenschaft der Sozialversicherungsfreiheit sei Grundlage des Vertrages geworden, so dass beim Wegfall dieser Eigenschaft eine Kündigung möglich sei. Rein vorsorglich sprach die Beklagte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Kläger aus.
Der Arbeitnehmer hat sich gegen diese Kündigung gewehrt und sowohl in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht als auch in dem Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht Recht bekommen. Auch das Bundesarbeitsgericht hat sich den Vorinstanzen angeschlossen und die Revision der Beklagten abgewiesen.
Nach Ansicht des Zweiten Senats …
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