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BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist

am 20.02.2008 von Rechtblog

Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft, ohne zuvor nach § 85 SGB IX die erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung einzuholen, so kann der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen. Nach § 4 Satz 4 KSchG beginnt in derartigen Fällen die dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG erst ab der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde (hier des Integrationsamtes) an den Arbeitnehmer (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50 zur Insolvenzverwalterkündigung [§ 113 Abs. 2 Satz 2 InsO aF]).

Sachverhalt:
Der Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Er ist taubstumm und deshalb mit einem Grad von 100 schwerbehindert. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2005, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben. Die Parteien streiten darüber, ob das Kündigungsschreiben dem Kläger noch am 29. Juni 2005 oder später zugegangen ist.
Mit seiner am 21. Juli 2005 bei Gericht eingegangenen Klage wendet sich der Kläger vor allem unter Berufung auf das Zustimmungserfordernis nach § 85 SGB IX gegen die Kündigung vom 13. Juni 2005 und eine weitere, nunmehr nach Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes ausgesprochene Kündigung vom 31. Oktober 2005. Er macht geltend, der Lauf der dreiwöchigen Klagefrist habe nicht begonnen, da ihm eine Entscheidung des Integrationsamtes über die Kündigung vom 13. Juni 2005 nicht bekannt gegeben worden sei. Abgesehen davon sei ihm die Kündigung, …

BAG: Beginn der Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Urt. v. 13.02.2008, Az. 2 AZR 864/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit einer Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich geltend machen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Kenntnis von dessen Schwerbehinderteneigenschaft kündigt, ohne zuvor nach §…

Klagefrist eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

Handakte WebLAWg / Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, dem ohne vorherige Zustimmung des Intergrationsamtes gekündigt wurde, kann gegen diese Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung gerichtlich vorgehen. Die grundsätzlich für Kündigungsschutzklage geltende Klagef…

BAG: Klagefrist des § 4 KSchG gilt auch bei außerordentlicher Kündigung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Urteil vom 28. Juni 2007 - 6AZR 873/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für den Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der 6-monatigen Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG entschieden, dass die 3-wöchige Klagefrist aus § 4 KSchG auf die Kündigungsschutzklage Anwendung finde…

Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…

Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…

Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

Klagefrist von drei Wochen ist zu beachten

recht verständlich / Herr A ist Kraftfahrer. Am 08. November begann er bei seinem Arbeitgeber. Nach vorheriger Abmahnung kündigte ihm dieser am 01. März 2005 fristlos. Er begründete dieses mit Arbeitsverweigerung des Herrn A.Diese Kündigung erfolgte also innerhalb de…

Arbeitsrecht: Kündigungsfrist und Klagefrist

Recht und Alltag / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigu…

Zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Recht und Alltag / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Ar…

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