BAG – Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe rechtmäßig!

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit einer Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu beschäftigen, der zu einer 4,5 jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis ordentlich. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer und ging mit seine Kündigungsschutzklage bis zum BAG. Jeder „normale Mensch“ würde annehmen, dass eine solche Kündigung völlig unproblematisch möglich ist. So einfach macht es sich das BAG aber nicht, auch wenn es zum gleichen Ergebnis kommt.

die Entscheidung des BAG – Kündigung grundsätzlich möglich

Das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2011 – 2 AZR 790/09) hatte zu entscheiden, ob eine Verurteilung mit der Konsequenz eines langjährigen Gefängnisaufenthalts für eine ordentliche Kündigung des Arbeitgebers „ausreichend“ ist. Das BAG bejahte dies vor allem mit dem Argument, dass der Arbeitnehmer ja die Unfähigkeit zukünftig seine Arbeitsleistung erbringen zu können, selbst verschuldet hat.

Das BAG führte aus:

„Die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ist grundsätzlich geeignet, die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Haben die der strafgerichtlichen Verurteilung zugrunde liegenden Taten keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis, kommt regelmäßig nur eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Sowohl bei den Anforderungen an den Kündigungsgrund als auch bei der einzelfallbezogenen Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsunmöglichkeit und die damit einhergehende Störung des Arbeitsverhältnisses selbst zu vertreten hat. Dem Arbeitgeber sind deshalb zur Überbrückung der Fehlzeit typischerweise geringere Anstrengungen und Belastungen zuzumuten als bei einer Verhinderung des Arbeitnehmers etwa wegen Krankheit. Zudem ist auf die voraussichtliche Dauer der Leistungsunmöglichkeit Bedacht zu nehme…

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Themen: Kündigung , Arbeitsgericht , Bundesarbeitsgericht , Bag , Personenbedingte Kündigung , Kündigungsschutzklage , Entscheidung Bag € 1 , Die Personenbedingte Kündigung , Bag - Kündigung Wegen Mehrjähriger Freiheitsstrafe Rechtmäßig! , Entscheidung Bag

Erschienen 27. März 2011 auf http://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com.

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