BAG zur Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat
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Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am 8. September 2011 [ 2 AZR 543/10 ] über die Wirksamkeit der ordentlichen Arbeitgeberkündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederheirat (siehe auch Berichte hier und dort mit Sachverhalt zum Verfahren in der Vorinstanz LAG Düsseldorf, 5 Sa 996/09 – ArbG Düsseldorf, 6 Ca 2377/09)
Der Kläger ist seit dem Jahr 2000 als Chefarzt in dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus in D. beschäftigt. Der zwischen den Parteien geschlossenen Dienstvertrag wurde ua. unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993 (GO) geschlossen. Nach deren Art. 4 wird von den Mitarbeitern die Anerkennung und Beachtung der Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erwartet. Nach Art. 5 Abs. 2 GO kommt eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen bei schwerwiegenden Loyalitätsverstößen in Betracht. Als ein solcher Verstoß wird auch der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe angesehen. Nachdem sich die erste Ehefrau des Klägers von diesem getrennt hatte, wurde die Ehe im Jahr 2008 geschieden. Kurz darauf heiratete der Kläger standesamtlich zum zweiten Mal. Nachdem die Beklagte hiervon Kenntnis erlangt hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 30. März 2009 ordentlich zum 30. September 2009.
Gegen diese Kündigung wendet sich der Kläger mit seiner Kündigungsschutzklage. Ferner verlangt er von der Beklagten Weiterbeschäftigung. Der Kläger ist der Auffassung, seine zweite, nur standesamtlich geschlossene Ehe, stelle keinen Kündigungsgrund da…
» Vollständiger ArtikelThemen: Kündigung , Bundesarbeitsgericht , Arbeitsvertrag , Interessenabwägung , Prozesse , Leitender Angestellter , Landesarbeitsgericht Düsseldorf , Arbeitsverhältnis , Pflichtverletzung , Kündigungsgrund , Chefarzt , Selbstbestimmungsrecht , Kirche , Arbeitgeberkündigung , Law Art , Annulierungsverfahren , Arbeitsgericht Düsseldorf , Arbg Düsseldorf 6 CA 2377/09 , Eheähnliche Gemeinschaft , Eheschliessung , Kanonisches Recht , Katholische Glaubens- Und Sittenlehre , Katholisches Krankenhaus , Kündigungsrelevant , Lag Düsseldorf 5 SA 996/09 , Loyalitätspflichten , Selbstbestimmungsrecht Der Kirche , Terminhinweise , Lawun[d]arts , 2 Azr 543/10 , Art. 5 Abs. 2 GO , Bag 2 Azr 543/10 , Bundesarbeitsgericht 2 Azr 543/10 , Grundsätze Der Katholischen Glaubens- Und Sittenlehre , Kirchenspezifische Gründe , Schwerwiegende Loyalitätsverstöße , Kündigung Wiederheirat
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Erschienen 6. Juni 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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