BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit

BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz):

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (”ausschweifend”) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.

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Themen: Arbeitnehmer
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 18. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

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