BAG: Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit
Rechtblog | 18. Januar 2006 — BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlich…
BAG, Urteil v. 07.07.2005 Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlicher Leitsatz):
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich kann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer das Internet während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichen Umfang (”ausschweifend”) nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 18. Januar 2006 auf http://www.vertretbar.de.
Rechtblog | 18. Januar 2006 — BAG, Urteil v. 07.07.2005 – Az: 2 AZR 581/04 - Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit (amtlich…
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