Sonderzahlung: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. Oktober 2008 — Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arb…
Das Bundesarbeitsgericht - 10 AZR 606/07 - hat zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen entschieden. Im streitigen Arbeitsvertrag war eine Gratifikation ausdrücklich zugesagt worden. In einer weiteren Klausel war geregelt, dass die Gratifikation eine widerrufliche Leistung darstelle. Das BAG sah hierin einen Widerspruch in den AGBs der zu Lasten des Verwenders gehe.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (Hervorhebungen durch den Autor): Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen. Er kann sich die Entscheidung vorbehalten, ob und in welcher Höhe er künftig Sonderzahlungen gewährt. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehalts kommt es nicht auf den vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten Zweck an. Der Vorbehalt ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich honoriert. Der Arbeitgeber muss auch nicht jede einzelne Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbinden. Es genügt ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag. Ein solcher Hinweis muss in einem Formulararbeitsvertrag allerdings dem Transparenzgebot gerecht werden. Er muss deshalb klar und verständlich sein. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einerseits im Formulararbeitsvertrag eine Sonderzahlung in einer bestimmten Höhe ausdrücklich zusagt und eine andere Vertragsklausel in Widerspruch dazu regelt, dass der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung hat. Auf die Zahlung von Weihnachtsgratifikation in Höhe ihres Bruttomonatsgehalts geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, der im Arbeitsvertrag diese Gratifikation ausdrücklich zugesagt worden war. Im Arbeitsvertrag war darüber hinaus geregelt, dass ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation nicht besteht und dass diese eine freiwillige, stets widerrufbare Leistung des Arbeitgebers darstellt, wenn sie gewährt wird. Die Vorinstanzen hatten die Klage deshalb abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Bei den zur Zahlung der Weihnachtsgratifikation von den Parteien getroffenen Vereinbarungen handelt es sich um Allgemeine Vertragsbedingungen. Soweit diese einen Rechtsanspruch der Klägerin auf eine Weihnachtsgratifikation in Höhe ihres monatlichen Bruttogehalts ausschließen, widersprechen sie der Zusage des Arbeitge…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Juli 2008 auf http://www.anwalt-kiel.com.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 7. Oktober 2008 — Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arb…
Arbeitsrecht-Blog.de | 28. August 2008 — Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsklauseln um eine aktuelle Entsc…
rechtsanwalt-karlsruhe.com | 15. August 2008 — Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen (BAG, Urteil vom 30.7.2008, 10 AZR 606/07) Eine Klausel in einem Formulararbeits…
Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. Dezember 2010 — Das Bundesarbeitsgericht hat dem Arbeitnehmer am 8. Dezember 2010 – 10 AZR 671/09 – einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld zuges…
Recht & Mediation | 15. Mai 2009 — Wenn im Arbeitsvertrag die Klausel enthalten ist, dass die Gewährung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum monatli…
Szary Blog | 15. Dezember 2010 — Das Problem: Oft erhalten Arbeitnehmer jahrelang ein Weihnachtsgeld. Geht es dem Unternehmen schlechter, will der Arbeitgeber…
Rechtslupe | 3. April 2009 — In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass ein Freiwilligkeitsvorbehalt, der sich nicht in dem bloßen …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. April 2009 — Auch wenn ein Arbeitgeber wiederholt freiwillige Leistungen erbringt, muss sich hieraus noch kein Anspruch des Arbeitnehmers au…
rechtsanwalt-karlsruhe.com | 10. Dezember 2010 — Die - in vielen Arbeitsverträgen vorzufindende - Klausel „Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vor…
LAW OBSERVER | 19. Oktober 2009 — Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte zu Sonderzahlungen sind in Arbeitsverträgen weit verbreitet und bedürfen seit Jahren a…
Zwei Wirte und ein Diskobetreiber haben mit ihrer erfolgreichen Verfassungsklage die Rauchverbote der L�nder in Frage gestellt. Nun darf in vielen Einraumkneipen vorerst wieder gequalmt werden. Doch langfristig w�re sogar ein absolutes Verbot in Gastst�tten verfassungsgem��.