BAG erklärt Kündigung eines Chefarztes durch seine katholische Arbeitgeberin wegen Wiederheirat für unwirksam

(Urteil vom 08. September 2011 – 2 AZR 543/10)

Die Kirchen, stellen mit ca. einer Million Arbeitnehmern nach dem Staat den zweitgrößten Arbeitgeber. Historisch gewachsen und unter Hinweis auf das Grundgesetz kommt den christlichen Arbeitgebern die eine oder andere besondere Abweichung von ansonsten allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu. Dies folgt aus der besonderen Stellung der Kirchen, die sich nach den sog. Kirchenartikeln, Art. 137 bis 141 der Weimarer Reichsverfassung i.V.m. Art. 140 GG, ergibt.

Darin eingeschlossen sind insbesondere beim katholischen Arbeitgeber besondere Kündigungsrechte. So hat der kirchliche Arbeitgeber die Möglichkeit, bei einem „Loyalitätsverstoß“ dem betroffenen Arbeitnehmer die Kündigung auszusprechen. Unter einem solchen Loyalitätsverstoß versteht man einen Pflichtenverstoß gegen Glaubensgrundsätze. Damit wird der Katalog der Kündigungsgründe aus Sicht des Tendenzbetriebes erheblich über die „normalen“ Kündigungsgründe hinaus erweitert.

Weltliche Arbeitgeber dürfen „nur“ bei Verstößen gegen Pflichten aus dem eigentlichen Arbeitsverhältnis kündigen. Der Loyalitätsverstoß geht hierüber allerdings hinaus. Dieser kann nämlich auch im privaten, nicht arbeitsbezogenen Rahmen erfolgen. Es kann also auch aus Gründen die Kündigung erklärt werden, die mit der eigentlichen, vertraglich geschuldeten Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer nichts zu tun haben, sondern eher im privaten Bereich angesiedelt sind.

Die Ansichten des BAG hinsichtlich dieses Selbstbestimmungsrechts begründet sich wie folgt: Die Kirche als Arbeitgeber oder eine andere, den Kirchen zugeordnete Einrichtung, die einen Teil des Auftrages der Kirchen wahrnimmt, stützt sich bei Abschluss von Arbeitsverhältnissen nicht nur auf das weltliche Arbeitsrecht, sondern auch auf die im Grundgesetz festgelegten Regelungen der Kirchen, ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Daraus folgert das BAG, dass der Regelungsgehalt des staatlichen Arbeitsrechtes nicht die sich aus der Verfassung ergebenden Sonderrechte der Kirchen in Frage stellen kann. So ergibt sich auch die Möglichkeit der katholischen Kirche, ihre Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden. Diese gefestigte Rechtsprechung ist auch vom BVerfG (Urteil vom 04. Juni 1985, Az.: 2 BVR 1703/83, 1718/83, 856/84) bestätigt worden.

So erklären sich auch die „besonderen“ Kündigungsgründe der Kirchen. Einer dieser „besonderen“ Kündigungsgründe kann die Wiederheirat sein. Aus katholischer Sicht stellt diese einen Sündenfall und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen Glaubensgrundsätze dar, da die Ehe vor Gott auf Lebenszeit geschlossen wird.

Der Fall

So auch in dem Fall, den das BAG am 08. September 2011 zu entscheiden hatte. Kläger w…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: GG
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 21. Oktober 2011 auf http://www.lawboard.net.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Katholischer Arbeitgeber kann wegen erneuter Heirat kündigen

Kanzlei Blaufelder | 8. September 2011 — Nach einer Scheidung noch einmal heiraten: solch ein privates Glück kann bei Beschäftigten eines katholischen Arbeitgebers zu…

BAG kippt Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat

Juraexamen.info | 13. September 2011 — Wir freuen uns, heute einen Gastbeitrag von Ursula Neuhoff veröffentlichen zu können. Der folgende Beitrag beschäftigt sich m…

Der Einfluss des Kirchenrechts auf das Arbeitsrecht

WK LEGAL Online Blog | 12. September 2011 — Am 8. September 2011 berichteten wir in unserem Beitrag „Die Ehe als Kündigungsgrund – Katholizismus contra Arbeitsrecht“ übe…

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch was Besseres findet

CMS Hasche Sigle | 13. September 2011 — Eine Scheidung ist in Deutschland schon lange kein Stigma mehr. Bei rund 186.000 Scheidungen, die im Jahr 2009 deutschlandweit …

Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung

Arbeitsrecht | 27. Oktober 2011 — Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine o…

Kündigung wegen Wiederverheiratung

Recht und Arbeit | 18. September 2011 — Mit Urteil vom 08.09.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht zum schon fast klassischen Fall der Kündigung in einem religiös gepräg…

BAG: katholischer Chefarzt eines katholischen Krankenhauses darf trotz “wilder Ehe” und Wiederverheiratung nicht gekündigt werden…

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 9. September 2011 — 1. Die Wiederverheiratung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche…

Kippt die arbeitsrechtliche Sonderstellung der Kirchen?

Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 18. Oktober 2011 — Die Religionsgemeinschaften in Deutschland und hierbei insbesondere großen christlichen Kirchen mit deren Wohlfahrtverbänden (v…

Wenn der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses wieder heiratet…

Rechtslupe | 9. September 2011 — Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine o…

Kündigung bei Wiederheirat unwirksam – aber nicht grundsätzlich!

Recht gesprochen | 3. November 2011 — Jetzt ist der Fall also auch vom BAG entschieden und bestätigt: die Kündigung des Arbeitnehmers eines katholischen Krankenhause…

20100923_162003-S
Bundesarbeitsgericht