BAG: Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX als Voraussetzung für eine Kündigung?
am 07.12.2006 von arbeitsrechtblogDas Bundesarbeitsgericht hat heute eine für die arbeitsrechtliche Praxis sehr wichtige und bislang höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage entschieden: Ist die Durchführung eines Verfahrens zum Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 1 SGB IX unbedingte Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen?Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entscheidet sich das Bundesarbeitsgericht dafür, die Frage zu verneinen und führt dazu aus:Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, ohne zuvor dieses Präventionsverfahren durchlaufen zu haben, so führt dies für sich genommen aber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die Einhaltung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten. Steht die Pflichtverletzung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung und verspricht das Verfahren von vornherein keinen Erfolg, so braucht es nicht durchgeführt zu werden. Kann dagegen das Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten auftretende Schwierigkeiten beseitigen, …
Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte
Recht und Alltag / Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbe…
BAG zur Kündigung Schwerbehinderter: Nicht durchgeführtes Präventionsverfahren (§ 84 Abs. 1 SGB IX) kein Unwirksamkeitsgrund
JuracityBlog / Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbe…
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Handakte WebLAWg / Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil v. 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 – über den Sonderkündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers entschieden. Grundsätzlich ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Mens…
Arbeitsrecht: Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Schwerbehindertenrecht sieht in § 84 Abs. 1 SGB IX ein besonderes Präventionsverfahren vor. In der Praxis ist dieses Präventionsverfahren oftmals unbekannt und wird deshalb auch nicht durchgeführt. Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits mit…
Arbeitsrecht: Präventionsverfahren nach § 84 SGB IX: Formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung?
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Schwerbehindertenrecht sieht in § 84 Abs. 1 SGB IX ein besonderes Präventionsverfahren vor. In der Praxis ist dieses Präventionsverfahren oftmals unbekannt und wird deshalb auch nicht durchgeführt. Im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits mit…
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz nur bei rechtzeitigem Anerkennungsantrag: nach BAG jetzt auch für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses Schwerbehinderten ist unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt, §§ 85 ff. SGB IX. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Arbeitnehmern,…
Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
JuracityBlog / 2004 wurde das Kündigungsschutzgesetz verschlechtert, u.a. gilt seitdem die kurze Klagefrist des § 4 KSchG (drei Wochen) für praktisch alle Mängel einer Kündigung. Das kann dazu führen, dass ein gekündigter Arbeit…
BAG: Kein „Verbrauch“ der Zustimmung des Integrationsamts bei vorsorglich wiederholter Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 AZR 425/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt. Fehlt es an einer solchen Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Nach Zust…
Zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Recht und Alltag / Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen ist nach § 85 SGB IX unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Integrationsamtes erfolgt. Vom Zustimmungserfordernis erfasst werden jedoch nur Kündigungen gegenüber solchen Ar…
