BAG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch bei der betriebliche Altersversorgung – Urt. v. 11.12.2007, Az. 3 AZR 249/06

Pressemitteilung des BAG Nr. 88/07 vom 11.12.2007 (Auszug):

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch in der betrieblichen Altersversorgung. Das hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. Die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG, wonach für die betriebliche Altersversorgung das Betriebsrentengesetz „gilt“, enthält lediglich eine Kollisionsregel zwischen beiden Gesetzen: Soweit sich aus den Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes Anknüpfungen an die vom AGG erfassten M…

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Themen: Betriebliche Altersvorsorge , Betriebliche Altersversorgung , Altersvorsorge

Erschienen 21. Dezember 2007 auf http://www.aggblog.de.

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