BAG: CGZP nicht tariffähig (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10)

Nach Auffassung der Richter des Bundesarbeitsgericht s ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarifmächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg.

Die Vorinstanz, das LAG Berlin-Brandenburg, hatte bereits mit Beschluss vom 7. Dezember 2009 (23 TaBV 1016/09 - Volltext) die fehlende Tarifmächtigkeit beanstandet, wie übrigens auch das Arbeitsgericht Berlin (Entscheidung im Volltext) in erster Instanz.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesarbeitsgericht war die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen …

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Themen: Gewerkschaft , Berlin Brandenburg , Dgb , Arbeitsgericht Berlin , Equal Pay , Arbeitsgericht.de

Erschienen 14. Dezember 2010 auf http://blog.juracity.de.

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