BAG billigt Sondertarifvertrag für Studenten
Arbeitgeber und können
Sondertarifverträge für studentische Aushilfskräfte vereinbaren. Solche Tarifverträge sind grundsätzlich wirksam, heißt es in einem
am Donnerstag, 17.11.2011, bekanntgegebenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in vom Vortag (AZ: 4 AZR 856/09). Als Konsequenz müssen möglicherweise diskriminierende Ungleichbehandlungen gezielt einzeln rügen. Weiter
entschied das BAG, dass Arbeitnehmer sich nicht auf innergewerkschaftliche Unstimmigkeiten berufen können, wenn ein Tarifvertrag die
Unterschrift des zuständigen Gewerkschafters trägt.
Der klagende Student arbeitete am Flughafen Frankfurt am Main. Er war der Gewerkschaft Verdi beigetreten und hatte gehofft, dadurch
den regulären Tariflohn einstreichen zu können. Tatsächlich zahlte der Flughafen aber weniger und auch sonst galten abweichende
Bedingungen. Dabei stützte sich Flughafenbetreiber Fraport auf einen ebenfalls mit Verdi abgeschlossenen eigenständigen Haustarif für
studentische Aushilfskräfte.
Ohne Erfolg argumentierte der Student, die Sonderregeln seien diskriminierend und das Gleichbehandlungsgebot sei verletzt. Daher
müsse der TVöD angewandt werden.
Damit schoss der Student jedoch über das Ziel hinaus: Der Studententarif sei wirksam und verdränge als Sonderregelung den regulären
Tarif, urteilte das BAG. Der TVöD sei daher nicht anwendbar. Weil der Student aber nur dies verlangt hatte, prüften die Erfurter
Richter gar nicht, ob einzelne Regelungen vielleicht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen.
Weiter argumentierte der Student, Verdi hätte den Tarif gar nicht unterschreiben dürfen. Denn in der Tarifkommission, die den
Sondertarifvertrag gebilligt ha…
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