BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis
am 11.09.2007 von Rechtblog
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Halten die Vertragsparteien die Befristungsabrede nach Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fest, liegt darin regelmäßig keine eigenständige Befristungsabrede über die nachträgliche Befristung des unbefristet entstandenen Arbeitsverhältnisses, sondern nur die befristungsrechtlich bedeutungslose Wiedergabe des bereits mündlich Vereinbarten. Haben die Parteien hingegen vor der Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags mündlich keine Befristung vereinbart oder eine Befristungsabrede getroffen, die inhaltlich mit der in dem schriftlichen Vertrag enthaltenen Befristung nicht übereinstimmt, enthält der schriftliche Arbeitsvertrag eine eigenständige, dem Schriftformgebot genügende Befristung. Ist die Befristung daneben sachlich gerechtfertigt, so ist die Befristung insgesamt rechtens.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 - Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2006 - 19 Sa 2043/05 -
Berichtet im Arbeitrecht zur Befristung eines Arbeitsvertrages durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien, Arbeit und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer
Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages
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BAG: Zur Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag - Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06
Arbeitsrecht-Blog.de / Nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2007 kann nach der Arbeitsaufnahme als unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem schriftlichen Arbeitsvertrag eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG genügende Befristung vereinbart werden. Die Part…
Das Bundesarbeitsgericht zur Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags
recht verständlich / Der 7. Senat des BAG hat seine Rechtsprechung zur wirksamen Befristung eines Arbeitsverhältnisses fortentwickelt. Es stand ein Fall zur Entscheidung, in dem ein Arzt zur Weiterbildung, nennen wir ihn der Einfachheit halber Herrn A, geklagt hatte. Er…
Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag nur in Schriftform
LohnPraxis-Weblog / Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag, ist dieser unwirksam, denn nach § 14 Absatz 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist eine Befristung nur in Schriftform g&…
BAG: Befristung des Arbeitsvertrags - Schriftform
Rechtblog / Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift …
Arbeitsrecht: Die nachträgliche schriftliche Vereinbarung einer zuvor mündlich getroffenen Befristungsabrede ist unwirksam
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Befristungsrecht wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Es unterscheidet zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund. Beide unterliegen nach § 14 Abs. 4 TzBfG einem strengen Schriftformerfordernis: Jede Befristungsabre…
Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung
Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…
Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung nach der Ausbildung
JuracityBlog / Nach einer befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Ausbildungsende dürfen keine weiteren befristeten Arbeitsverträge im Anschluss hieran damit begründet werden, dem Auszubildenden solle eine Anschlussbeschäftigung erm…
Doppelte Befristung im Formulararbeitsvertrag
JuracityBlog / Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text eine weitere - nicht drucktechnische hervorgehoben - Befristung des Arbeitsvertrages zum Ablauf der s…
Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten
Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war al…
Bundesarbeitsgericht zur Befristung des Arbeitsvertrages im Anschluss an eine Ausbildung
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht musste sich jüngst wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet worden ist.Im jetzt entschiedenen Falle ging es um die Befristung nach dem Ende der Ausbildung. Frau A hatte eine…
Arbeitsgericht Berlin erklärt Befristung im Technikmuseum für unwirksam
Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat heute die Befristung des Arbeitsverhältnisses von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, die als Gästebetreuer im Technikmuseum tätig sind, und deren Arbeitsverhältnis zum Ablauf der Befri…
BAG: Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages bei gleichzeitiger Erhöhung des Verdienstes kann unzulässig sein!
JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - mit der Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses befaßt. Die Verlängerungsabre…
Befristeter Arbeitsvertrag und Massregelungsverbot: weitere Befristung nur unter Vorbehalt annehmen
JuracityBlog / so der Rat des Bundesarbeitsgericht an Arbeitnehmer in einem gestern als Pressemitteilung veröffentlichten Urteil (BAG, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 7 AZR 95/06). Die Klägerin, die bereits mit mehreren befristeten Arbeitsvertr…
BAG: Aufhebungsvertrag oder nachträgliche Befristung - Überraschungsklausel
Rechtblog / Wird nach Zugang einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung vor Ablauf der Klagefrist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Verzögerung von zwölf Monaten vereinbart, so handelt es sich dabei in der Regel nicht um eine na…
Schriftform bei der Befristung nach § 14 TzBfG - BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 514/05 zum befristeten Arbeitsvertrag
JuracityBlog / Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass der Arbeitgeber ein von ihm unterzeichnetes Exemplar dem Arbeitnehmer zusendet und dieser den Vertrag mit dem Hinweis: “Bin einverstanden” ebenfalls mit sei…
