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BAG: Befristung des Arbeitsvertrags - Schriftform

am 03.08.2006 von Rechtblog

Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet sein. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung nach § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB durch beide Parteien [...]

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Zum Schriftformerfordernis bei Befristung eines Arbeitsvertrages

Recht und Alltag / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Ar…

BAG: Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis

Rechtblog / Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung …

Kündigung durch Übergabe einer Kopie unwirksam - LAG Düsseldorf, Urteil v. 18.04.2007, Az. 12 Sa 132/07

Arbeitsrecht-Blog.de / Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch Übergabe einer bloßen Fotokopie des Kündigungsschreibens ist nichtig – und zwar auch dann, wenn der Gekündigte einen Blick auf das Original werfen konnte. Dies entschied das LAG Düsseldorf in ei…

BAG: Zur Schriftform der Befristung im Arbeitsvertrag - Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Nach einem Urteil des BAG vom 13.06.2007 kann nach der Arbeitsaufnahme als unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem schriftlichen Arbeitsvertrag eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG genügende Befristung vereinbart werden. Die Part…

Zur Befristung eines Arbeitsvertrags im Anschluss an eine Ausbildung

Recht und Alltag / Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit eines sachlichen Grundes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung erfolgt…

LAG Hamm: Kündigung per SMS? - Eine Kündigung per SMS wahrt die erforderliche Schriftform nicht und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für einen Auflösungsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl durch Kündigung wie auch durch Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach § 126 BGB erfordert die Schriftform …

Schriftform bei der Befristung nach § 14 TzBfG - BAG vom 26.07.2006 - 7 AZR 514/05 zum befristeten Arbeitsvertrag

JuracityBlog / Ein befristeter Arbeitsvertrag kann auch dadurch wirksam geschlossen werden, dass der Arbeitgeber ein von ihm unterzeichnetes Exemplar dem Arbeitnehmer zusendet und dieser den Vertrag mit dem Hinweis: “Bin einverstanden” ebenfalls mit sei…

Arbeitsrecht: Befristeter Arbeitsvertrag nur in Schriftform

LohnPraxis-Weblog / Vereinbaren Sie mit Ihrem Mitarbeiter mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag, ist dieser unwirksam, denn nach § 14 Absatz 4 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist eine Befristung nur in Schriftform g&…

Zur Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten

Recht und Alltag / Das Arbeitsgericht Berlin hat am 30.03.2006 (Az:. 81 Ca 1543/06 - nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer 58-jährigen Angestellten unwirksam war. Die Befristung erfolgte ohne sachlichen Grund und war al…

Zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch wä…

BAG: Verlängerung einer sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages bei gleichzeitiger Erhöhung des Verdienstes kann unzulässig sein!

JuracityBlog / Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - mit der Frage der Zulässigkeit einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses befaßt. Die Verlängerungsabre…

Befristung reine Formsache fragt die “Welt am Sonntag” Rechtsanwalt von Hopffgarten

JuracityBlog / Jeder fünfte Arbeitnehmer besitzt einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Doch nicht immer wurden die formalen Kriterien bei der Unterzeichnung eingehalten, berichtet die Welt am Sonntag. Im Artikel zum BAG-Urteil vom 26. Juli 2006 - 7 AZR 514/05 - Jurac…

Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

kielanwalt.de / Zu den Voraussetzungen der Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. August 2006 (Az.: 7 AZR 12/06) geäußert: “Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist…

Zum Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Die Vorschrift fingiert bei Vorliegen der t…

Schriftform des Mietvertrages: weitere Auflockerung

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Über die Probleme der Schriftform befristeter Mietverträge, die ursprüngliche harte Rechtsprechung des BGH und die so genannte “Auflockerungsrechtsprechung” der letzten Jahre hatte ich bereits berichtet. Nun lockert der BGH (BGH, Urtei…

Haushaltsbefristung nach dem TzBfG

Recht und Alltag / Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er…

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