BAG: Keine Ausbildungsvergütung bei BAföG-Leistungen?

Beim BAG wird über einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung für eine Altenpflegeschülerin zu entscheiden sein, die wegen deren BAföG-Leistungen verweigert wird.

Die Klägerin absolvierte vom 11. Oktober 2005 bis 10. Oktober 2008 bei der Beklagten eine Berufsausbildung zur Altenpflegerin. § 6 Nr. 1 des Ausbildungsvertrags lautete:

„Die Schülerin/der Schüler erhält vom Träger der praktischen Ausbildung für die gesamte Dauer der Ausbildung eine monatliche Ausbildungsvergütung. Es wird kein Entgelt gezahlt, da die Ausbildung BAföG-finanziert ist.“

Die Beklagte zahlte der Klägerin während der gesamten Ausbildungszeit keine Vergütung. Die Klägerin bezog zumindest teilweise Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Die Klägerin macht mit ihrer Klage eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungszeit geltend. Sie ist der Auffassung, dass die Regelung in § 6 Nr. 1 Satz 2 des Ausbildungsvertrags sowohl der alten als auch der neuen Fassung des § 17 Abs. 1 Altenpflegegesetz (AltPflG) widerspreche und damit unwirksam sei. BAföG-Leistungen könnten nicht als „andere vergleichbare Geldleistung aus öffentlichen Haushalten“ im Sinne der Vorschrift verstanden werden. Der Anspruch sei auch nicht verwirkt, weil die Parteien bei Vertragsschluss nicht gewusst hätten, ob die Klägerin tatsächlich BAföG-Leistungen erhalten werde. Der entsprechende Satz im Ausbildungsvertrag sei von der Beklagten vorgegeben gewesen. Die Beklagte meint dagegen, dass die Regelung im Ausbildungsvertrag wirksam sei und nicht gegen § 17 AltPflG aF verstoße, weil der BAföG-Anspruch eine vergleichbare Geldleistung aus öffentlichen Haushalten sei. Die Klägerin habe BAföG-Leistungen bezogen. Das schließe einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung aus. Angesichts der Finanzierung des Ausbildungsplatzes durch öffentliche Gelder zur Schaffung …

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Themen: Anspruch , Schüler , Prozesse , Berufsausbildung , Lag Berlin-brandenburg , Bafög , Schülerin , Sozial- Und Sozialversicherungsrecht , Ausbildungsvergütung , Bildungs- Und Jugendpolitik , Altenpflegerin , Ausbildungsvertrag , Altenpflegeschülerin , Altpflg , Andere Vergleichbare Geldleistung Aus öffentlichen Haushalten , Angemessene Ausbildungsvergütung , Aus öffentlichen Haushalten , Ausbildungssätze , Ausbildungszeit , § 17 Abs. 1 Altenpflegegesetz , § 17 Abs. 1 Altpflg , Bafög-leistungen , Bag - 3 Azr 775/09 , Bundesausbildungsförderungsgesetz , Lag Berlin-brandenburg - Urteil Vom 6. August 2009 - 5 SA 719/09 , Urteil Vom 6. August 2009 - 5 SA 719/09 , Vergleichbare Geldleistung , Vergleichbare Geldleistung Aus öffentlichen Haushalten
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 14. November 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

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