BAG: Auch Azubis dürfen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen
am 21.09.2006 von JuracityBlog
Auch Auszubildende dürfen während ihrer Ausbildung nicht für Konkurrenzunternehmen tätig werden, das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Finanzdienstleistungsunternehmen hatte seinen ehemaligen Auszubildenden zum Versicherungskaufmann auf Auskunft und Schadensersatz verklagt. Diese hatte schon während seiner Ausbildung für ein anderes Unternehmen der Branche Verträge vermittelt und nach Beendigung der Ausbildung eine Generalvertretung für dieses Versicherungsunternehmen eröffnet. Der fleissige Azubi soll schon während der Ausbildung 30 Versicherungsverträge für die Konkurrenz vermittelt haben; das Ausbildungsunternehmen beziffert den Schaden auf mehr als 10.000 Euro.
Die Vorinstanzen waren sich uneins, ob das gesetzlich …
Gesetzliches Wettbewerbsverbot: Auch Azubis dürfen ihren Arbeitgebern keine Konkurrenz machen
Weblawg.de / ... Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte gesetzliche Wettbewerbsverbot gilt nach seinem Sinn und Zweck auch für Auszubildende. Sie haften ihrem Arbeitgeber daher auf Schadensersatz, wenn sie während des Ausbildungsverhä…
Schwieriger Schadensersatz wegen schlechter Berufsausbildung im Betrieb
andreas-buschmann.net / Kann ein Auszubildender (AzuBi) Schadensersatz verlangen, wenn der Betrieb die Ausbildungsordnung nicht einhält und schlecht ausbildet? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (9 Sa 842/04) stellte hohe Beweishürden auf. Die Auszubildende bestand…
Zum Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis
Recht und Alltag / Das für Handlungsgehilfen in § 60 HGB ausdrücklich geregelte Wettbewerbsverbot beruht auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass der Arbeitnehmer während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses Wettbewerb zu Lasten seines Arbeitgebers unterlassen mu…
Ausbildung und Ausbildungsrecht
JuracityBlog / Fragen zur Ausbildung und zum Ausbildungsrecht nach dem BBiG beantwortet der Ratgeber der Betriebskrankenkassen (BKK). Dabei geht es um Fragen wie Bierholen Pflicht? Arbeitszeiten, Probezeit, Arbeiten vor und nach der Berufsschule, Piercings, Üb…
Zurückstellung vom Wehrdienst auch bei Ausbildung im dualen System
JuracityBlog / Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (gerichtliche Aktenzeichen: 11 K 4891/06 und 11 K 4611/06) hat mit seinen Urteilen vom 12.o4.2007 klargestellt, dass Wehrpflichtige auch unter Berufung auf eine Ausbildung im sog. dualen System eine Zurücks…
Befristete Übernahme von Auszubildenden
37sechsBlog / Nicht erschrecken, wenn Internetratgeber-Recht schreibt: Auszubildende können nach Abschluss ihrer Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber nur mit sachlichem Grund befristet weiterbeschäftigt werden, da ja bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis…
» § 60 HGB
Handelsgesetzbuch § 60 HGB. Nichtamtliche Fassung. Geltung ab 01.01.1964. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 14.8.2006 I 1911" /> <meta http-equiv="content-language" content="de" /> …
