Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe
Rechtslupe | 19. Dezember 2011 — In Privatbetrieben eingesetzte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen bei den Schwellenwerten der organisatorischen Vors…
In Privatbetrieben eingesetzte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes zählen bei den Schwellenwerten der organisatorischen Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mit
Pressemitteilung des BAG: “Nach § 5 I 1 BetrVG sind Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG (…) Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind.”
Hinweis: § 38 I BetrVG knüpft an die Betriebsgröße an. “In Betrieben mit in der Regel 901 bis 1.500 Arbeitnehmern sind mindestens drei Betriebsratsmitglieder freizustellen. Bei der Belegschaf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. Dezember 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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andreas-buschmann.net | 11. März 2008 — Darf der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen verweigern, weil der Arbeitnehmer Mitglied im Betriebsrat ist? Nein, er dar…
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