Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht | 26. Januar 2012 — Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt…
1. Der Arbeitgeber kann den Anspruch auf Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag davon abhängig machen, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt ist. 2. Insoweit kann es auf das “ungekündigte Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt ankommen”. 3. Nicht entscheidend ist, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. 4. Eine Regelung im Arbeitsvertrag (Allgemeine Geschäftsbedingung) zu diesen Voraussetzungen hält der Inhaltskontrolle der Gerichte nach § 307 I1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen, sondern die Betriebstreue bezweckt ist. Das BAG bestätig mit dieser Entscheidung die bisherige Rechtssprechung. (Nach der Pressemitteilung des BAG) war die Zahlung des Weihnachtsgeldes mit dem Gehalt im November fällig. Nach dem Arbeitsvertrag war der Anspruch aber ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung in gekündigtem Zustand befand. Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 23. November 2009 zum 31. Dezember 2009 gekündigt.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Auf die Revision des Beklagten hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.Ob die Zahlung einer Sonderzuwendung unter die Bedingung des ungekündigten Bestehens des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt gestellt werden kann, ist abhängig von dem mit der Zuwendung verfolgten Zweck. Knüpft die Zahlung – wie vorliegend – nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses an,…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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