BAG: Altersteilzeitarbeitsvertrag - rückwirkende Begründung?

Das Altersteilzeitgesetz selbst gewährt dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages. Dort sind lediglich die Mindestbedingungen geregelt, die ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis erfüllen muss, damit die staatlichen Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit und die sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen (zB vorzeitige Rente nach Altersteilzeit) in Anspruch genommen werden können. Ein vertraglicher Anspruch kann sich aus einem für das Arbeitsverhältnis [...]

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Themen: Bundesarbeitsgericht , Arbeitnehmer , Altersteilzeitarbeitsvertrag

Erschienen 15. Februar 2007 auf http://www.recht-blog.com.

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