BAG: Abmahnung wegen Verstoß gegen Kopftuchverbot in der Schule

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr in einem Urteil die Rechtmäßigkeit des "Kopftuchverbot" an Schulen in NRW bestätigt. Ein Verstoß hiergegen kann danach auch arbeitsrechtliche Folgen haben. Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiöse Bekundung abgeben, die geeignet ist, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. Diese Regelung steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird. Die Klägerin hat die Unwirksamkeit einer Abmahnung geltend gemacht, die ihr wegen ihrer Kopfbedeckung vom beklagten Land erteilt worden ist. Die Klägerin ist islamischen Glaubens und an einer Gesamtschule als Sozialpädagogin tätig, in der sie mit Schülern unterschiedlicher Nationalitäten und Religionen in Kontakt kommt. Seit sie einer Aufforderung des beklagten Landes nachgekommen ist, das von ihr zuvor getragene islamische Kopftuch abzulegen, trägt die Klägerin eine Mütze mit Strickbund, die ihr Haar, den Haaransatz und die Ohren komplett verbirgt. Ihre Klag…

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Themen: Berlin , Abmahnung , Rechtsanwalt , Schule , Bundesarbeitsgericht , Grundgesetz , Kopftuch , Bag , Kopftuchverbot , Regelung , Lehrer , Landesarbeitsgericht Düsseldorf , Lag Düsseldorf , Religiöse Bekundung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. August 2009 auf http://fachanwalt-arbeitsrecht.blogspot.com.

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Abmahnug

Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist meist vor der Kündigung im Arbeitsrecht eine Abmahnung erforderlich. Das gilt jedenfalls für die verhaltensbedingte Kündigung.


Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 1836/07
Bundesarbeitsgericht

Höchste Instanz des Arbeitsrechts


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