BAG Abgeltung von Urlaub ist nicht vererbbar, da der Anspruch mit dem Tod erlischt

1. Endet das Arbeitsverhältnis so ist der bis dahin nicht genommene Urlaub abzugelten. 2. Das gilt aber nicht im Fall des Todes des Arbeitnehmers, denn hier erlischt der Urlaub durch den Tod. 3. Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. September 2011 – 9 AZR 416/10 – In seiner Pressemitteilung weist das BAG heute auf die mangelnde Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs von Urlaub hin. In dem Fall ging es um einene Arbeitnehmer, der seit April 2008 bis zu seinem Tod durchgehend arbeitsunfähig erkrankt war. Urlaub in 2008 …

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Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 20. September 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.

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