Badische RSV - Nachtrag zu: Die Schecker III: frech und ignorant
RSV-Blog | 14. Mai 2007 — Der angesprochene Schadenleiter hatte sich u.a. wegen dieser Veröffentlichung bei der RAK Karlsruhe über mich beschwert. Seine …
Die Badische RSV kann’s nicht lassen: erneut wurde meine Honorar per Scheck “gezahlt”, erneut habe ich mitgeteilt, dass ich eine Scheckzahlung aus den bekannten Gründen nicht akzeptiere. Statt wie bisher eine Überweisung erhalte ich nunmehr aber das Schreiben eines Herrn A., der als “Schadenleiter” firmiert: “Es ist bedauerlich, Sie als Rechtsanwalt darauf hinweisen müssen, daß Sie völlig unzureichende Vorstellungen von der Erfüllung des Freistellungsanspruchs des VN aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag haben. Offenbar ist Ihnen nicht einmal bewußt, daß uns mit Ihrer Kanzlei keinerlei Rechtsbeziehung verbindet, aus der heraus Sie irgendwelche Zahlungsmodalitäten diktieren könnten. Nehmen Sie zur Kenntnis, daß eine neuerliche Zahlung oder gar die Übersendung eines frankierten Rückumschlags nicht erfolgen werden. Ihrer Klageschrift sehen wir schon jetzt mit großem Interesse entgegen.”
Na schön, dass mich der Herr A. nach 30 Berufsjahren endlich mal aufklärt! Aber wenn hier etwas zu Bedauern ist dann die Tatsache, dass man “Schadenleiter” eines solchen Unternehmens werden kann, ohne die Kommentierung zu § 364 BGB zu kennen. Vielleicht sollte der Herr A. auch einfach mal das Urteil des AG Hannover vom 25.02.05 - 515 C 16551/04 lesen (zu finden unter
www.spam-abwehren.de/downloads/entscheidungsdatenbank/zivilrecht-allgemein
- Danke für den Hinweis an RA Richter). Dort heißt es richtig (Hervorhebung durch mich): </…
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