Baden-Württemberg: Neues Polizeigesetz in der Parlamentarischen Beratung
Nach langer Diskussion ist der Entwurf für Änderungen des Polizeigesetzes dem baden-württembergischen Landtag vorgelegt worden. Die bislang auf die polizeirechtliche Generalklausel gestützten Platzverweise und Wohnungsverweisungen bei häuslicher Gewalt wurde sind als neue Standardmaßnahmen (§ 27a E-PolG) vorgesehen. Darüber hinaus ist auch ausdrücklich ein Rückkehr- und Annäherungsverbot vorgesehen. Schwerpunkt der Änderungen sind erweiterte Kompetenzen der Polizei für die Videoüberwachung öffentlicher Plätze, automatische Kennzeichenerfassung und Überwachung der Telekommunikation. Im Verbund mit dem Polizeigesetz wird soll auch ein neues Landesversammlungsgesetz beschlossen werden. Damit will die Landesregierung extremistischen Versammlungen wie Neonazi-Aufmärsche entgegentreten. Die Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel hat künftig 72 Stunden vor dem Beginn der Versammlung stattzufinden. Außerdem wurde das in der Rechtsprechung entwickelte Kooperationsgebot für Veranstalter und Behörden ins Gesetz aufgenommen. Die Entwürfe mitsamt ihren Begründungen durch die Landesregierung sind im WWW an dieser Stelle abrufbar. Hinweis: Es handelt sich dabei um PDF-Dateien. Der Entwurf des Polizeigesetzes enthält übrigens auch die Stellungnahmen der angehörten Interessenträger (Anwaltskammern, Richterbund, Datenschutzbeauftragter, polizeiliche Berufsverbände usw.). Eine Zusammenfassung der Neuerungen bieten beck-online sowie die Pressemitteilungen des Innenministeriums zum Polizeigesetz und zum Landesversammlungsgesetz .
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Erschienen 22. August 2008 auf http://www.sartorienfelder.de.
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