Bachelor of Law ist kein berufsqualifizierender Abschluss

Der Bachelor of Law, den die Hamburger Bucerius Law School ihren Studenten ohne besondere Prüfung studienbegleitend verleiht, ist nach Ansicht des Hamburger Verwaltungsgerichts kein berufsqualifizierender Abschluss. Der Titel befähige seinen Inhaber nicht zur Aufnahme eines juristischen Berufs im klassischen Sinne. In Deutschland seien nach wie vor zwei juristische Staa…

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Themen: Law School , Jurist , Berufsqualifizierender Abschluss

Erschienen 4. November 2005 auf http://www.muepe.de/.

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