Bachelor für die Juristen - immer mehr Details

Heute sickerten nun endlich Details zu den radikalen Studienreform-Plänen durch. Vor allem im curricularen Bereich sollen überraschend harte Einschnitte vorgenommen werden, um bereits nach den vorgesehenen sechs Semestern - vorbehaltlich fortbestehender Vorgaben durch das Rechtsdienstleistungsgesetz - die geforderte "Berufsqualifikation" zu erreichen. So sollen zukünftige Studentengenerationen nicht nur von den Grundzügen des Familien- und Erbrechts, sondern auch vom Immobiliarsachenrecht verschont bleiben. Mobiliarsachenrecht hingegen bleibe - von Pfandrechten abgesehen - weiter im Kanon. Im Bereich des Schuldrechts gehören Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht zum Pflichtkanon. Im Bereich der "Nebengebiete" wird man im Gesellschaftsrecht mit den Grundzügen der GbR Vorlieb nehmen müssen, es im Handelsrecht mit der Vorstellung der Kaufmannseigenschaft gut sein lassen. Weitere "Nebengebiete" sind nicht vorgesehen. Radikal kürzungsfähig erscheint den Reformen offenbar auch das öffentlich-rechtliche Spektrum. Hier werden zukünftige Generationen ihr staatsrechtliches Know-How aus den Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung beziehen müssen. Lediglich die Grundrechte der Artikel 1 bis 5 gehören zum Pflichtkanon. Im Verwaltungsrecht sol…

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Themen: Studium , Bachelor

Erschienen 1. April 2007 auf http://www.jurabilis.de.

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