Unerlaubte E-Mail-Werbung - was Sie als Werbetreibender beachten müssen
it-recht-plus.de | 18. Februar 2010 — Abmahnungen wegen unverlangt verschickter E-Mail-Werbung an private oder gewerbliche Empfänger liegen im Trend – und können den…
Für insbesondere Dienstleistungsunternehmen stellt sich oft die Frage “dürfen unsere Mitarbeiter potentielle Kunden einfach anrufen und zu akquirieren versuchen?”. Hier heißt es Obacht geben, länger leben, sprich vermeidbare Abmahnungen erst gar nicht zu provozieren, denn die Werbung mit einem Telefonanruf ist gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetzestext siehe unten) nur eingeschränkt zulässig. Bei gewerblichen, potentiellen Kunden gilt hier die zweite Alternative, nach der die Werbung mittels Telefonanruf nur dann erlaubt ist, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Hierzu muss auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vom Anrufer vermutet werden können (BGH GRUR 2008, 189). Es sind folglich Anrufe gedeckt, an denen ein durchschnittlich störungsanfälliger Gewerbetreibender interessiert wäre, sofern nicht besondere Umstände für einen entgegenstehenden Willen des individuellen Kunden sprechen. Hierbei ist auf die Interessenlage zum Zeitpunkt vor dem Anruf abzustellen. Die Beweislast für die mutmaßliche Einwilligung ist vom Werbenden zu tragen.
Als grundsätzliche Kriterien für die Annahme der mutmaßlichen Einwilligung kommen nach der Rspr. insbesondere in Betracht:
- Art, Inhalt und Intensität einer bereits bestehenden Geschäftsverbindung
- Nähe des Angebots zum spezifischen Bedarf des angesprochenen Unternehmens
- Erheblichkeit der Störung und Erheblichkeit der Nachahmungsgefahr
- Branchenüblichkeit
- Günstigkeit des Angebots
- sozial besonders billigenswerter Zweck
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
1. bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht; 2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung, 3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, oder 4. bei Werbung mit einer Nachricht, bei der die Id… » Vollständiger ArtikelErschienen 13. Februar 2011 auf http://www.nietzer.info.
it-recht-plus.de | 18. Februar 2010 — Abmahnungen wegen unverlangt verschickter E-Mail-Werbung an private oder gewerbliche Empfänger liegen im Trend – und können den…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Mai 2011 — 1. Die Einwilligung in eine Werbung unter Verwendung von elektronischer Post (E-Mail und SMS) nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG erfordert …
recht verständlich | 5. Oktober 2007 — Unaufgeforderte Telefonanruf zu Werbezwecken sind mitunter eine recht lästige Angelegenheit. Wenn solche Anrufe bei einem …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 10. November 2010 — Wer kennt es nicht: das Häkchen, mit dem man am Ende eines Internetformulars in den Erhalt von Newslettern und anderer Email-We…
Handakte WebLAWg | 15. Januar 2007 — Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betrac…
BeRechTnend | 4. September 2008 — Mit Urteil vom 16.07.2008 (Az. VIII ZR 348/06 - nicht veröffentlicht) hat der BGH die Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 22. April 2010 — Nachdem Kollege Rauschofer zuvor das Ende der abmahnungsfreien Zone “Twitter” proklamierte, macht nun der Kollege Dramburg auf …
Internet-Law | 11. Mai 2011 — Der BGH hat erneut (Beschluss vom 14.04.2011, Az.: I ZR 38/10) entschieden, welche (wettbewerbsrechtlichen) Anforderungen an ei…
Datenschutzbeauftragter | 20. Mai 2011 — Dass Werbung noch immer von einer Vielzahl von Händlern unverlangt versendet wird, ist nichts Neues – die rechtliche Zulässig…
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 27. April 2007 — Das Versenden unverlangter E-Mail- oder SMS-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar…