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“Zieh Dich aus, oder wir wenden Gewalt an!”

am 30.01.2007 von rechtsnotizen.de

Was sich wie ein typischer Vergewaltigungsfall anhört, war in Wirklichkeit die Aufforderung zweier männlicher Bundespolizisten an unsere Mandantin. Doch gefühlsmäßig kam ihr das einer Vergewaltigung sehr nahe.
Unsere Mandantin, eine attraktive, großgewachsene 24jährige Studentin hat ihr universitäres Examen bestanden und am letzten Arbeitstag in ihrem Studentenjob kurz vor Weihnachten nach Dienstschluß mit den Kollegen noch ihren Ausstand gefeiert. Leider ein Glas zuviel und sie begab sich zur S-Bahn, um schnell nach Hause zu fahren.

Als sie wieder aufwachte, befand sie sich in der Ausnüchterungszelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof. Es war ihr sehr peinlich, ist ihr so etwas doch noch nie vorher passiert. Was allerdings dann folgte, ist selbst für einen erfahrenen Strafrechtler kaum zu fassen:

Nachdem die diensthabenden Bundespolizisten zusammen mit einem herbeigerufenen Arzt eine Blutprobe bei unserer Mandantin entnommen haben, wollten sie noch erkennungsdienstliche Maßnahmen bei ihr durchführen. Hiergegen wehrte sich die Studentin zurecht und für die beiden Bundespolizisten wohl zu eloquent. Das sich anschließende Geschehen schildert unsere Mandantin so: “ ‘Hör auf zu quatschen, meinst du, du bist schlauer als wir und stell dich da hinten hin.’ Er zeigte in die Ecke gegenüber der Tür. Ich stelle mich in die Ecke, dann meint er: ‘So und jetzt zieh dich aus.’ Ich: ‘Also jetzt reichts, ich zieh mich doch hier nicht aus, hast Du schlechten Sex oder gar keinen oder warum behandelst Du mich so?’ (Ich habe ihn in dem Moment absichtlich geduzt, weil er das ja auch die ganze Zeit gemacht hat, aber auch gleichzeitig gedacht: XXX warum kannst du …

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RA Bert Handschumacher

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