AXA IMMOSELECT bleibt geschlossen - Schadenersatz für Anleger

Mathias Nittel Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Tel.: 06221-43401-14 www.nittel.co Auch die AXA lässt ihren eingefrorenen Offenen Immobilienfonds AXA IMMOSELECT für weitere bis zu 12 Monate geschlossen. Bis maximal zum 16. November 2011 bleibe die Rücknahme ausgesetzt, ließ AXA Investment Managers am 12. November 2010 verlauten. Die Anleger kommen damit auch weiterhin nicht an ihr Geld. Diejenigen, die von der Möglichkeit der Veräußerung an der Börse Gebrauch machen wollen, müssen erhebliche Verluste hinnehmen. Am 17. November 2010 lag der Börsenkurs des 2,7 Mrd. € schweren Immobilienfonds rund 30 Prozent unter dem offiziellen Anteilspreis der Fondsgesellschaft. Mit dem Rückgang auf 39 € erreicht der Kurs des AXA-Fonds ein Rekordtief. Vielen unserer Mandanten wurde die Beteiligung an Offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT von ihrer Bank als sichere Sachwertanlage angeboten. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihren Lebensunterhalt im Alter finanzieren. Heute, nach der Aussetzung der Rücknahme bei derzeit 10 und der eingeläuteten Liquidation von 3 weiteren dieser Fonds stellt sich für viele Anleger, die sich nach einer Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater am AXA IMMOSELECT beteiligt haben, die Frage, ob sie richtig beraten wurden. In vier Punkten drängen sich Beratungsfehler geradezu auf: • Sicherheit vor Wertverlusten Viele Anleger haben in den AXA IMMOSELECT investiert, weil ihnen diese Anlagen als sicher, gleichsam als Ersatz für Festgeldanlagen angepriesen wurden. Die zum Teil erheblichen Abwertungen Offener Immobilienfonds haben erhebliche Risiken in Bezug auf Wertverluste aufgezeigt. Auslöser für die Abwertungen waren Neubewertungen der Fondsimmobilien, die nach dem Überschreiten des Höhepunktes der Immobilienblase mit zum Teil astronomischen Kaufpreisen erforderlich wurden. Wenn in der Beratung nicht auf das Risiko von Wertverlusten beim AXA IMMOSELECT hingewiesen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein. • Alternative zu Festgeld Festgeldanlagen bei deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind durch den Einlagensicherungsfonds geschützt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditinstituts sind die Anlegergelder dadurch sicher. Wertverluste sind daher nicht zu befürchten. Ganz anders bei Offenen Immobilienfonds wie dem AXA IMMOSELECT, hier sind Wertverluste, wie die jüngste Vergangenheit zeigt, möglich. Wenn eine Anlage am AXA IMMOSELECT als Alternative zur Festgeldanlage empfohlen wurde, könnte der Berater schadenersatzpflichtig sein. • Risiko der Aussetzung der Rücknahme Viele Anleger haben Kapital, das sie zur Altersvorsorge angespart haben, in den AXA IMMOSELECT investiert und geben in regelmäßigen Abständen Anteile zurück, um ihren Lebensunterhalt davon zu finanzieren. Mit der Aussetzun…

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Themen: Rechtsanwalt , Immobilienfonds , Liquidation , Axa
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 21. November 2010 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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